Wer eine Hausratversicherung abschließt muss unbedingt auf die Mindestsicherungen achten sowie den Versicherer auf die gefahrenerhöhenden Umstände um den Versicherungsort hinweisen. Bei Antragsstellung werden Sie in den meisten Fällen seitens der Versicherung konkret im Antrag gefragt.
Zu den gefahrenerhöhenden Umständen zählen
Gewerbebetriebe in der unmittelbaren Nachbarschaft wie z. B. Nachtbars, Discotheken, Lackierereien, Farbbetriebe und Farblager, Tankstellen, Treibstoff- und Öllager, Holzverarbeitende Betriebe und alle weiteren feuergefährdenden Betriebe und Lager.
Mindestsicherungen in der Hausratversicherung sehen wie folgt aus
Alle Außentüren der Wohnung (Wohnungstüren) müssen außen bündige Zylinderschlösser und von innen verschraubte Türschilder besitzen. D. h. Zylinderschlösser, welche mehr als 1 mm hinausstehen, sind nicht mehr versichert. Gefährden Sie nicht Ihren Versicherungsschutz und bitten Sie Ihren Vermieter, Ihre Wohnungstüre einbruchsicher zu gestalten. Abhilfe schafft in vielen Fällen bereits eine Schloss-Rosette.
So darf eine Wohnungstüre von aussen nicht aussehen
Folgendes Bild zeigt ein Schloss, welches von aussen gesehen glatt durchfällt. Hier gefährden Sie bei den meisten Versicherungsgesellschaften Ihren Versicherungsschutz einer Hausratversicherung. Achten Sie auf bündig schließende Zylinderschlösser, alternativ mit einer Schloss-Rossette versehen.
Optimalerweise sollte Ihr Wohnungstürschloss so von aussen aussehen
Schloss mit einer Schloss-Rosette für Wohnungstüren, wenn das Zylinderschloss übersteht