Todesfallabsicherung

Todesfallabsicherung

Kann Ihr Partner auf Ihr Einkommen verzichten, wenn Ihnen etwas zustoßen sollte? Können Ihre Kinder schon für sich selbst sorgen? Wenn Sie diese Fragen mit „Nein“ beantworten können, dann ist eine Risikolebensversicherung äußerst sinnvoll.

Wenn der Hauptverdiener stirbt, bekommen Ehepartner und Kinder oft große finanzielle Schwierigkeiten. Schließlich müssen die bestehenden Verpflichtungen wie Darlehensraten, Mieten etc. weiter bezahlt werden. Um in einen Teufelskreis erst garnicht zu geraten ist eine Absicherung der Familie durch eine Risikolebensversicherung von existenzieller Bedeutung. Eine Risikolebensversicherung bietet bereits für niedrige Beiträge einen hohen finanziellen Todesfallschutz.

Nach dem Tod des Ehegatten besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Witwenrente oder Witwerrente, wenn der verstorbene Ehegatte mindestens fünf Jahre lang Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung war. Zwar gibt es verschiedene Ausnahmeregelungen, z. B. für Berufsanfänger, in jedem Fall sind die Zahlungen aber gering.

Durchschnittliche gesetzliche Hinterbliebenenrenten in Deutschland
monatliche Witwenrente 558 Euro
monatliche Witwerrente 250 Euro
monatliche Halbwaisenrente 160 Euro
(Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Stand 2007)

Eines wird deutlich: Die gesetzliche Rentenzahlungen an Hinterbliebene stellen lediglich eine Grundversorgung dar. Daher ist eine private Risikovorsorge unerlässlich!

Sind Sie Akademiker? Dann gibt es zahlreiche Anbieter mit Akademiker Bonus die den Beitrag erneut senken. Weiterhin besteht die Möglichkeit der Absicherung auf Verbundene Leben. D. h. Sie sichern sich und Ihren Partner – mit oder ohne Trauschein – gemeinsam ab. Dies ist sinnvoll, da der Unterhalt der Familie oft durch beide Partner gewährleistet wird. Im Todesfall wird dann je nach Tarif und Versicherungsgesellschaft an die jeweils überlebende Person eine individuell vereinbarte Todesfallleistung ausgezahlt.

Meistens erlischt die Versicherung dann, sobald eine Todesfallsumme ausgezahlt worden ist. Das muss nicht sein. Es gibt Versicherungsgesellschaften, bei den der Vertrag dann dennoch aufrecht erhalten wird so dass im Todesfall beider versicherten Personen auch jeweils die versicherte Leistung ausgezahlt wird oder nach dem 1. Todesfall die 2 Person fortlaufend geschützt ist. Gegenseitige Absicherung in einem Vertrag: Das spart Geld gegenüber zwei Einzelverträgen!

[stextbox id=“stb_style_489568″]Sie können gerne unseren Onlinerechner etwas unterhalb nutzen und Ihr persönliches Angebot online ermitteln. Alle Anbieter finden Sie aber auch hier nicht. Daher ist gerade in diesem Bereich ein persönliches Gespräch in unserem Büro sehr sinnvoll. Nutzen Sie gern unser Kontaktformular für Terminanfragen.[/stextbox]

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