Delle in Autotüre

Autotür an daneben stehendes Auto geschlagen

Immer wieder kommt es zu dem klassischen Fall, dass beim Öffnen der eigenen Autotüre aus Unachtsamkeit oder z. B. durch einen Windstoß sich die Türe aus der Hand löst und an das nebenparkende fremde Auto schlägt. Nicht selten sind auch Kinder oft mit den schweren Autotüren überfordert, so das diese gerne einmal aus der Hand entgleiten und gegen das daneben parkende Auto donnern. Sofern ein Schaden oder eine Delle erkennbar ist, muss der Eigentümer des geschädigten Fahrzeugs informiert werden. Wenn der Geschädigte nicht auffindbar ist muss die Polizei informiert werden, da es sich sonst um Unfallflucht handelt.

Die Frage ist dann meistens, wer hat den Schaden zu bezahlen? Grundsätzlich der Schadensverursacher. Bei Kindern sind es die Eltern, und diese sollten eine Haftpflichtversicherung besitzen. Die weitere Frage ist dann, welche Haftpflichtversicherung springt in diesem Fall ein? Ist es die Autohaftpflichtversicherung oder doch die Private Haftlichtversicherung?

Grundsätzlich kann der Schaden von beiden Versicherungen übernommen werden. Es empfiehlt sich jedoch, um eine Rückstufung oder Höherstufung in der KFZ-Haftpflicht zu vermeiden, den Schaden über die Private Haftpflichtversicherung abzuwickeln.

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