Private Unfallversicherung – Unfälle passieren täglich!

Bei einigen Berufsgruppen besteht ein erhöhtes Risiko, aber auch in der Freizeit, Zuhause oder in Schule und Kindergarten können Unfälle schnell passieren. Nur gut, wenn man frühzeitig eine Private Unfallversicherung abgeschlossen hat. Es gibt zwei Arten von Unfallversicherungen. Die gesetzliche Unfallversicherung, die ein Teil der Sozialversicherung darstellt und die private Unfallversicherung, die von jedem privat als zusätzlichen Schutz abgeschlossen werden kann. Sehr empfehlenswert auch für Selbstständige und Freiberufler sowie Personen mit Risikosportarten oder grundsätzlichen Hobbies wie Ski fahren, Wandern, Bergsteigen, Motorrad fahren usw. Viele Angesellte und Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert.

Dennoch ist eine Private Absicherung immer eine sehr empfehlenswerte Ergänzung. Die gesetzliche kommt nämlich nur für Unfälle auf die während der Arbeits- oder Schulzeit entstehen, bzw. auch für Arbeitswege auf dem direkten Weg zur Arbeitsstätte bzw. Schule. Die meiste Zeit am Tag sind Sie im Fall eines Unfalls ungeschützt. Genauso im Urlaub und privaten Auslandsaufenthalten. Unfallversicherungen gibt es entsprechend viele auf dem Markt. Nahezu jede Versicherung bietet eine Unfallversicherung und zudem noch unterschiedliche Tarifvariationen. Die Leistungen unterscheiden sich grafierend. Manche Versicherer bieten Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr an, von denen aufgrund des hohen Preises abgeraten werden kann. Versichern Sie nur das nötigste, dazu zählen keine Sparprämien die Sie dann mit unrentabler Verzinsung zurück bekommen, sollte kein Leistungsfall eintreten.

Die gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist dazu gedacht, bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einzugreifen und diese zu verhüten.

unfallversicherung

Nach Eintritt einer Leistungspflicht soll die Gesundheit des Betroffenen mit geeigneten Mitteln wieder hergestellt werden. Geeignete Mittel können Therapien oder Kuren sein. Die Grundlage ergibt sich aus dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII).

Pflichtversichert in der gesetzlichen Unfallversicherung sind hierbei alle Angestellten und Beschäftigten, Kinder im Kindergarten, Schüler, Auszubildende, Landwirte, Pflegepersonen und Unglückshelfer. Eine freiwillige Versicherung besteht bei Selbständigen und Freiberuflern sowie deren Ehegatten. Bestimmte Berufe wie etwa die Friseure sind als Unternehmer auch pflichtversichert. Friseure sind aufgrund des erhöhten Risikos von Berufskrankheiten pflichtversichert lt. § 50 BGW-Satzung. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist lt. §51 BGW-Satzung möglich.

Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind medizinische und berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation sowie Lohnersatz- bzw. Entschädigungsleistungen in Geld (Verletztengeld, Verletztenrente, Hinterbliebenenrente).

Achtung! Die gesetzliche Unfallversicherung ist keine Universellversicherung. Nicht jeder Arbeitsunfall ist gleich ein Arbeitsunfall. Hier gibt es wieder sehr Unterscheidungen , Vorgaben und Bedingungen. Es muss jeder Einzelfall individuell geprüft und entschieden werden. Daher zahlt eine gesetzliche Unfallversicherung nicht in allen Arbeitsunfällen! Wer einen Rundum-Schutz möchte, muss sich zusätzlich selbst drum kümmern und eine Private Vorsorge bei einem Versicherungsunternehmen treffen.

Die private Unfallversicherung

Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung bieten die Privaten Unfallversicherungen einen rund um die Uhr Schutz. 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche. Im Schadensfall erhalten Sie eine zuvor fest vereinbarte Versicherungssumme. Darüber hinaus kann in der Privaten Unfallversicherung auch Krankentagegeld oder eine Unfallrente sogar eine Todesfallsumme nach einem Unfall abgesichert werden. Nur über einen Privaten Versicherungsvertrag haben Sie Schutz rund um die Uhr. Sie sollte auf alle Fälle zusätzlich zur gesetzlichen Unfallversicherung abgeschlossen werden.

Weitere Mehrleistungen einer Privaten Unfallversicherung je nach Wunsch können sein:

  • Suchkosten, Bergungskosten, Rettungskosten, Transport- und Rückreisemehrkosten
  • Flugrückholung bei Krankenhausaufenthalt ab voraussichtlich 7 Tage
  • medizinisch notwendige Flugrückholung unabhängig vom Krankenhausaufenthalt
  • Kosten für die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen
  • Kosten für Heimtransport und Versorgung von Haustieren
  • Behindertengerechte bauliche Anpassungen (KFZ, Wohnungsumbau, Umzug)
  • Prothesen und Hilfsmittel
  • Anschaffung eines Blindenhundes
  • Hilfe zur beruflichen Wiedereingliederung
  • Künstliche Organe und Organtransplantationen
  • Kostenerstattung für Kur- oder Reha-Maßnahmen
  • Kosten für Zahnersatz für alle natürlichen Zähne (auch Backenzähne)
  • Koma-Tagegeld ab 1. Tag für bis zu 3 Jahre
  • 10.000 € oder 20.000 € Sofortleistung bei Schwerverletzungen
  • Auf bis zu 50.000 € erhöhte Sofortleistung bei erstmaligem Eigenheimbau/-kauf

Bei Kindern kann zusätzlich versichert werden, oftmals sogar beitragsfrei!

  • Vollwaisen-Rente bei Unfall-Tod der Eltern pro Kind bis 18 Jahre jährlich bis 8.000 €
  • Rooming-in-Leistungen pro Übernachtung als Tagessatz oder alternativ die tatsächlichen Kosten
  • Nachhilfeunterricht bei Unfall des Kindes wird ohne Tages-Höchstsatz übernommen

Beitragsfreie Pflegeleistungen können je nach Tarif beitragsfrei mitversichert werden wie

  • Pflegehilfe für bis zu 6 Monate bei Hilfebedarf für Verrichtungen des täglichen Lebens
  • Die Pflegehilfe wird gleichzeitig für den Partner erbracht
  • Tägliche Versorgung mit einer warmen Mahlzeit
  • Zweimal wöchentlich Einkauf und Erledigung notwendiger Besorgungen
  • Zweimal wöchentliche Begleitung zu Arzt-, Therapie- und Behördenterminen
  • Wohnungsreinigung und Versorgung von Wäsche und Pflanzen bis 10 Stunden/Woche
  • Versorgung mit einer Hausnotrufanlage
  • Tägliche Grundpflege (Körperpflege etc.), bis gesetzliche Pflegestufe anerkannt ist
  • Pflegetagegeld im Anschluss an die Pflegehilfe bis 1 Jahr ab Unfalltag:
  • 20 € Pflegetagegeld bei anerkannter Pflegestufe I
  • 40 € Pflegetagegeld bei anerkannter Pflegestufe II
  • 60 € Pflegetagegeld bei anerkannter Pflegestufe III

Gute Private Unfallversicherungen beinhalten oftmals auch die Organisation von

  • Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze
  • Krankentransporte einschließlich Flug-Rückholung
  • Krankenbesuche
  • Medizinische Rehabilitation
  • Betreuung von Kindern sowie von Haustieren und tragen die dafür entstehenden Kosten

oder beraten

  • über ärztliche Versorgungsmöglichkeiten
  • über vorbeugende medizinische Maßnahmen

und helfen weiter

  • durch psychologische Betreuung nach schweren Unfällen
  • bei der beruflichen Wiedereingliederung (Umschulung, Stellensuche und Bewerbung)

darüber hinaus bieten sehr gute Tarife auch einen erweiterten Versicherungsumfang wie:

  • Mitversichert ist die Einatmung oder Einnahme schädlicher Stoffe einschließlich Nahrungsmittelvergiftungen.
  • Der Begriff der Plötzlichkeit wird generell bei Einwirkungen von bis zu 7 Tage angenommen.
  • Verletzungen durch Eigenbewegungen (auch Knochenbrüche, Meniskusschäden, Bauch- oder Unterleibsbrüche).
  • Oberschenkelhalsbruch und Armbruch sollten unabhängig von der Ursache versichert sein.
  • Versicherungsschutz wird auch geboten für die Nicht- oder Falscheinnahme von Medikamenten infolge einer Entführung oder Geiselnahme, dabei wird auf die Anrechnung der Mitwirkung von Krankheiten verzichtet.
  • Infektionskrankheiten sind unabhängig vom Übertragungsweg mitversichert.
  • Als versichertes Ereignis gilt der Ausbruch der Infektionskrankheit.
  • Außerdem besteht Versicherungsschutz bei sonstigen Folgen von Insektenstichen (z. B. allergische Reaktionen) sowie bei stationären Desensibilisierungsmaßnahmen.
  • Es gilt kein Ausschluss von Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, daher gilt auch Versicherungsschutz für Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen durch Ohnmachtsanfälle.
  • Außerdem gilt beim Lenken eines Kfz. keine Promillegrenze.
  • Bei Kriegsausbruch während einer Auslandsreise besteht Versicherungsschutz bis zu 14 Tage, diese Frist verlängert sich, bis eine Ausreise möglich ist.
  • Die Teilnahme an Kartrennen gilt mitversichert, sofern die versicherte Person nicht regelmäßig Rennsport betreibt.
  • Ein Berufswechsel sollte nur auf Anfrage der Versicherung mitgeteilt werden müssen

Die private Unfallversicherung bietet also eine ganze Reihe an Leistungen an. Hier kann man zwischen vielen verschiedenen Angeboten auswählen. Entsprechend dem

gewünschten Vertrag wird dann der monatliche Beitrag berechnet. Dieser kann dann je nach Leistung und Umfang der Unfallversicherung ganz unterschiedlich ausfallen.

Wir empfehlen eine persönliche Beratung in unseren Büroräumen. Nutzen Sie für eine Terminvereinbarung einfach unser Kontaktformular. Alternativ, wenn Sie lieber auf sich selbst gestellt sind, können Sie auch unseren Online Unfallversicherungsrechner mit Onlineabschluss wählen.

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