Verzicht auf Versicherungsfreiheit
In der gesetzlichen Rentenversicherung ist es möglich, dass geringfügig Beschäftigte auf die Versicherunsfreiheit verzichten. Allerdings nur wenn Sie den Unterschied zwischen dem Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung von 19,6 % und dem Arbeitgeberanteil von 15 % - somit 4,6 % alleine tragen. Die Berechnungsgrundlage für den [...]