Reiseversicherungen, Au-Pair-Versicherung, Krankenversicherung für ausländische Gäste oder Gruppenreiseversicherungen und Auslandsreisekrankenversicherung bis 365 Tage oder bis 56 Tage können sie gleich hier einfach online abschließen.

Auslandsreisekrankenversicherung:

Hier können Sie direkt online wichtige Reiseversicherungen abschließen, da in vielen Fällen nur unzureichender Schutz der Gesetzlichen Krankenversicherungen abgedeckt sind. Es empfiehlt sich bei jeder Auslandsreise eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen.

Versicherte Leistungen:

  • Ambulante ärztliche Heilbehandlung
  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmitten und Behandlungen (ambulant und stationär)
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz

Rücktransport:

  • Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen Rücktransport
  • Kostenübernahme für den medizinischen Rücktransport bei voraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen
  • Kostenübernahme für eine mitversicherte Begleitperson (sofern medizinisch notwendig)

Die Leistungen der Assistance:

  • Auskünfte über Impfvorschriften
  • Informationen über Visa- und Zollbestimmungen
  • Informationen über Vertretungen der BRD im Urlaubsland
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
  • Informationen über Krankenhäuser im Urlaubsland

Notfall-Service:

  • Organisation der medizinischen Hilfsleistungen
  • Kostenübernahmeerklärung vor Ort
  • Informationen über Vertretungen der BRD im Urlaubsland
  • 24-Stunden-Hotline

Versicherungsbedingungen Auslandsreisekrankenversicherung

Reiserückstrittsversicherungen:

Sie können eine geplante Reise wegen eines wichtigen Zwischenfalls nicht antreten? Diese Versicherung erstattet Ihnden die anfallenden Stornokosten. Wichtige Gründe für einen Rücktritt der Reise / versicherte Gefahren wären z. B.

  • Tod, schwerer Unfall oder unerwartet schwere Erkrankung
  • Unerwartete Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Schaden am Eigentum
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsplatzwechsel
  • unerwartete Einberufung zum Grundwehr- der Zivildienst
  • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen
  • Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt
  • Bruch von Prothesen, bzw. unerwartete Lockerung von implantierten Gelenken
  • Unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes
  • Einreichung der Scheidungsklage
  • unerwartete gerichtliche Ladung
  • konjunkturbedingte Kurzarbeit

Sonstige Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:

  • Erstattung der Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den genannten Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet angetreten wird
  • Erstattung der Kosten für gebuchte und versicherte Reiseleistungen die z.B. wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht in Anspruch genommen werden konnten
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis 50,– EUR je versicherter Person
  • Erstattung eines etwaig anfallenden Vermittlungsentgeltes bis max. 100,– EUR, sofern dieses im versicherten Reisepreis berücksichtigt wurde
  • Erstattung der Mehrkosten für einen Einzelzimmerzuschlag bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten

Dann ist die Reiserücktrittsversicherung für Sie geeignet. Je länger eine Reise im Vorraus geplant wird, desto mehr empfiehlt sich eine Reiserücktrittsversicherung.

Versicherte Leistungen:

  • Erstattung von Kosten bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise inkl. Urlaubsschutz
  • (Bei Reiseabbruch innerhalb der ersten acht Reisetage erhalten Sie den kompletten Reisepreis erstattet. Ab dem neunten Reisetag erhalten Sie die durch den Abbruch nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen rückvergütet. Voraussetzung hierfür ist, dass der Reiseabbruch aus einem versicherten Grund erfolgt.)
  • Erstattung von zusätzlichen Rückreisekosten und Mehrkosten
  • Erstattung von Aufwendungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen (sofern versichert)
  • Erstattung von anfallenden Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung einer gebuchten Rundreise oder Kreuzfahrt
  • Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung bei Tod, unerwartet schwerer Erkrankung oder schwerem Unfall (Mehrkosten, Rückreisekosten)
  • Erstattung von mehrkosten infolge einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels bis zu 1.500,– EUR. Es werden auch die nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige und angemessene Verpflegung und Unterkunft bis zu 150,– EUR übernommen

Versicherungsbedingungen Reiserücktrittversicherung

Reiseabbruchversicherung:

Der Unterschied der Reiseabbruchversicherung zur Reiserücktrittversicherung liegt darin, dass Sie eine Reise bereits angetreten haben und sich im Urlaub befinden. Aus wichtigen Gründen müssen Sie nach Hause zurück kehren.

Gründe für den Reiseabbruch können sein:

  • Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung
  • Unerwartete Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Schaden am Eigentum
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsplatzwechsel
  • Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst
  • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen
  • Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt
  • Bruch von Prothesen, bzw. unerwartete Lockerung von implantierten Gelenken
  • Einreichung der Scheidungsklage
  • unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Imüfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes
  • unerwartete gerichtliche Ladung
  • konjunkturbedingte Kurzarbeit

Die Leistungen der Reiseabbruchversicherung von Travel Secure  sind:

  • Erstattung der Kosten bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise
  • Erstattung der zusätzlichen Rückreisekosten und Mehrkosten
  • Erstattung der Aufwendungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen (sofern versichert)
  • Erstattung der bei Reiseunterbrechung aus versichertem Grund, nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
  • Erstattung der bei einer gebuchten Rundreise oder Kreuzfahrt anfallenden Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung
  • Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung wegen einer Naturkatastrophe/Elementarereignis
  • Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung bei Tod, unerwartet schwerer Erkrankung oder schwerem Unfall (Mehrkosten, Rückreisekosten)
  • Erstattung von Mehrkosten infolge einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels bis zu 1.500,– EUR. Es werden auch die nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige und angemessene Verpflegung und Unterkunft bis zu 150,– EUR übernommen.

Versicherungsbedingungen Reiseabbruchversicherung

Reisegepäckversicherung:

Wer sein Reisegepäck gegen Diebstahl, Beschädigung, Transportmittelunfall, bestimmungwidrig einwirkendes Wasser, Sturm, Brand, Blitzschlag oder Explosion versichern möchte, kann dies mit der Reisegepäckversicherunt tun. Versicherte Werte von 1.500 Euro, 3.000 Euro und 4.500 Euro sind versicherbar. Maximal 56 Reisetage.

Versicherungsbedingungen Reisegepäckversicherung

Reiseunfallversicherung:

Grundsätzlich sollte jeder eine Private Unfallversicherung haben. Dann erübrigt sich nämlich eine Reiseunfallversicherung. Wer keine Private Unfallversicherung hat und kurz vor der Abreise wenigstens im Urlaub gegen Unfälle abgesichert sein möchte, kann sich durch eine Reiseunfallversicherung versichern. Versichert sind nur Unfälle in dieser gebuchten Reise.

Versicherte Leistungen:

  • Versicherungssumme für Invalidität 30.000,– Euro
  • Versicherungssumme bei Tod 15.000,– Euro
  • Versicherungssumme für Bergungskosten 5.000,– Euro
  • Ab Beginn der Reise bis Reiseende für maximal 56 Tage

Versicherungsbedingungen Reiseunfallversicherung

Reiseversicherung für Work- & Travel-Reisen:

Geeignet für junge Leute die nach dem Abitur ins Ausland gehen.

  • freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel und Behandlungen (ambulant und stationär)
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz
  • Transport zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare Krankenhaus
  • medizinisch sinnvoller Rücktransport
  • medizinischer Rücktransport bei vorraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen
  • Kostenübernahme für eine versicherte Begleitperson (sofern medizinisch notwendig)
  • kein Selbstbehalt

Ihre Vorteile bei Abschluss der Work & Travel Reiseversicherung:

  • Erleichterung der Visaerteilung
  • Sicherheit für den Einladenden
  • keine Gesundheitsprüfung

Versicherungsbedingungen Reise Work & Travel Versicherung

Reiseversicherung für ausländische Gäste:

Dieser Versicherungsschutz ist für Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit sehr gut geeignet, die sich nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland oder Ländern der EU (einschl. Liechtenstein, Schweiz, Norwegen und Island) aufhalten. In den Konsulaten wird diese auch meist für die Visumausstellung benötigt.

Die Auslandsreisekrankenversicherung kann bis 365 Tage abgeschlossen werden.

Wichtig: Der Versicherungsschutz entspricht den Anforderungen der EU-Verordnung 2004/14/EG innerhalb der Schengen-Staaten!!

Versicherte Leistungen:

  • gültig in Ländern der EU, einschl. Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island
  • abschließbar bis 365 Tage
  • 100 % Kostenerstattung
  • kein Selbstbehalt
  • freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel und Behandlungen (ambulant und stationär)
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz
  • Transport zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare Krankenhaus
  • medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport nach Hause oder in ein Krankenhaus in der Nähe Ihres Wohnortes
  • verschiedene Assistance-Leistungen wie z. B. weltweite 24h-Service-Nummer, Vermittlung ärztlicher Betreuung, Auskünfte über Impfvorschriften/-empfehlungen, Übermittlungen von Nachrichten an die Familie etc.
  • Organisation der medizinischen Hilfeleistungen
  • Notfall-Service: 24-Stunden-Hotline
  • u.v.m.

Versicherungsbedingungen für ausländische Gäste Versicherung

Jahresreiseversicherung Komfortpaket:

Sehr für Personen und Reisende geeignet, die mehrmals im Jahr in den Urlaub oder ins Ausland reisen. Üblicherweise müssen Sie sich vor jedem Urlaube erneut reisekrankenversichern. Das hat jetzt ein Ende mit dem Travel Secure Komfortpaket. Einmal abgeschlossen und immer versichert.

Versicherte Leistungen:

  • Siehe oben Auslandsreisekranken-Versicherung mit Notfall-Service
  • Siehe oben Reiserücktrittskosten-Versicherung
  • Siehe oben Reiseabbruch-Versicherung
  • Siehe oben Reisegepäckversicherung (Single 2.000,–/Familie 4.000,–)

Versicherungsbedingungen für Jahresreiseversicherung Kofortpaket

Au-Pair Krankenversicherung

Wichtig für Au-Pair Gasteltern sowie Au-Pairs.

Die Leistungen der Auslandsreisekrankenversicherung:

  • Ambulante ärztliche Heilbehandlung
  • stationäre Behandlung im Krankenhaus
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz
  • Transport zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare Krankenhaus
  • medizinisch notwendiger Rücktransport
  • unfallbedingt erforderliche Hilfsmittel
  • Medizinisch notwendige, ärztlich verordnete Rehabilitationsmaßnahmen als Anschlussheilbehandlung
  • ärztliche Betreuung und Behandlung von Schwangerschaften

Ihre Vorteile bei Abschluss der Au-Pair Reiseversicherung:

  • Erleichterung der Visaerteilung
  • Sicherheit für die Gasteltern
  • Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben
  • keine Gesundheitsprüfung

Bitte beachten Sie folgendes:

  • Höchstalter für den Vertragsabschluss ist das 35. Lebensjahr
  • Versicherungsschutz besteht ab Beginn bis zum Ende der Reise, längstens für ein Jahr. Die Versicherung kann auf Antrag um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Versicherungsbedingungen Au-Pair Versicherung

Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Bitte verwenden Sie für Kontaktanfragen unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter Tel. 089 – 379 104 47 an.

Berechnen Sie gleich Ihre Reiseversicherung online

Sofern weitere Rückfragen bestehen, stehen wir Ihnen als Versicherungsmakler in München Schwabing sehr gerne zur Verfügung. Nutzen Sie dazu sehr gern unser folgendes Kontaktformular.

Kontaktformular

 

Verifizierung