Damit auch Sie im Alter noch zu lachen haben…

Die Renten werden immer weniger. Die Entwicklung in der Rentenversicherung ist dahingehend so, dass es auch künftig immer mehr Rentner geben wird, und die Beitragszahler kontinuierlich weniger werden. Resulat daraus ist, dass es in der gesetzlichen Renteversicherung zu Kürzungen kommen muss und/oder es keine bis nur noch geringe Rentenerhöhungen geben wird. Das ist ein schleichender und seit Jahrzehnten fortlaufender Prozess. Künftig ist damit zu rechnen, dass es zur Altersarmut bei vielen Deutschen kommen wird, da die gesetzliche Rente schon heute für den Einzelnen kaum ausreichend ist.

Hiermit möchte man mit der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2000/2001 entgegenwirken und schuf die Riester Rente deren Namen Sie Ihrem Erfinder Walter Riester zu verdanken hat. Die Riester Rente gehört zur Schicht 2 des 3-Schicht-Modells, welches wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch gerne genau erklären.

Nur Sie können durch Ihre Eigeninitiative diese für jeden gleiche Situation ändern. Wir helfen und unterstüzten Sie gern dabei mit wertvollen Tipps die zur möglichst optimalsten Altersvorsorge beitragen.

Damit die monatliche Belastung für Sie möglichst gering bleibt, fördert der Staat die Riester Rente mit Zulagen und weiteren steuerlichen Vorteilen.

Wer wird bei der Riester Rente gefördert?

Jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, sowie Beamte, Soldaten und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes haben ein Anrecht auf die Förderung der Riester Rente. Selbstständige werden grundsätzlich nicht gefördert. Es besteht aber die Möglichkeit ggfs. über den angestellten Ehepartner/-in an einer mittelbaren Förderung teilzunehmen.

Wer ist nicht förderberechtigt?

  • nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige, ggfs. aber über mittelbare Zulagenberechtigung über zulagenberechtigten Ehepartner/-in
  • Pflichtversicherte in Einrichtungen mit berufsständischer Versorgung  wie z. B. Apotheker (Apothekerversorgung), Ärzte (Ärzteversorgung), Tierärzte und Architekten in Kammerberufen (Versorgungswerk der Architektenkammer)
  • geringfügig versicherungsfrei Beschäftigte auf 400 Euro Basis
  • Rentner in Altersrente
  • Bezieher von gesetzlichen Erwerbsminderungsrenten
  • Studenten, mit geringem (unter 400 Euro) oder gar keinem Einkommen die nicht rentenversicherungspflichtig sind.

So erhalten Sie die Förderung

Mit dem Dauerzulagenantrag beauftragen Sie bei Abschluss einer Rentenversicherung Ihren Anbieter des Riesterprodukts sei es eine Versicherungsgesellschaft oder Fondsgesellschaft/Bank jedes Jahr für Sie die Zulagen automatisch zu beantragen. Bei Abschluss eines Riestervertrags über uns, unterstüzen wir Sie selbstverständlich mit dem Dauerzulagenantrag. Zudem prüfen wir kontinuierlich, dass die Zulagen auch korrekt beantragt sind und jährlich Ihrem Vertrag gutgeschrieben werden. Änderungen wie Heirat, Geburt eines Kindes, Umzug etc. sollten Sie uns mitteilen. Änderungen bei Geburt eines Kindes, müssen über einen neuen Dauerzulagenantrag mitgeteilt werden, damit auch künftig die Ihnen zustehenden Zulagen abgerufen werden können.

Welche Formen einer Riester Rente gibt es?

Ob die Riesterrente auf fondsgebundener Basis in klassischer sichereren Variante gewählt werden soll, hängt von Ihrem persönlichen Risikograd ab. Grundsätzlich ist jungen Personen eine fondsgebundene Riesterrente zu raten, da lange Laufzeiten das Risiko einer Fondsanlage deutlich senken. Bei kurzen Laufzeiten bis 10 Jahren sollte eher eine klassische Riester Rente im Vordergrund stehen. Ganz genau muss aber auch hier wieder im persönlichen Gespräch mit Ihnen zusammen der passende Vertrag gefunden werden. Es gibt unzählige Kombinationsmöglichkeiten und Zwischenstufen mit einem Mix aus Fonds und Klassischer Variante, die hier garnicht mehr aufzählbar sind.

Besonderheiten und Zusatzförderungen bei der Riester Rente

  •  Berufseinsteigerbonus bei unter 25 Jährigen mit Abschluß eines Riester Vertrags zum 01.01. eines Jahres und Geburtsdatum nach dem 31.12.1982

Förderungen durch die Riester Rente

Bei der Riester Rente ist drauf  zu achten, welche Fördervariante Sie wählen. Es gibt im Grunde genommen 3 Varianten.

Riester Variante I

ist die Nutzung der Förderung ausschließlich durch Zulagen. Dies macht Sinn bei Geringverdienern wie z. b. die Teilzeitangestellte alleinstehende Mutter mit 2 Kindern. Sie wendet lediglich den Mindestbeitrag von 4% des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens auf. Bei 20.000 Euro / Bruttoverdienst sind das 800 Euro, die am Ende des Jahres in einem Riester Vertrag einbezahlt werden sollten, da dann die Zulagen in Höhe von 154 Euro für sich selbst, sowie 300 Euro je Kind von den 800 Euro Mindestbeitrag bereits durch die Zulagenstelle einbezahlt werden, verbleibt ein Eigenbeitrag von 46 Euro / Jahr. Da es einen Sockelbeitrag von 60 Euro / Jahr vorgeschrieben ist, zahlt in diesem Beispiel die Teilzeitangestellte alleinstehende Mutter gerade mal 5 Euro Riesterbeitrag pro Monat selbst. Hier werden über die Zulagen Geringverdiener gefördert. Perfekt!

Riester Variante II

ist die Nutzung der Fördermittel über Zulagen und steuerlichen Vorteilen. Dieses macht bei Gutverdienern mit hohen Steuersätzen sehr viel Sinn. Ein Beispiel hierzu… Nehmen wir den gut verdienenden Dipl. Ingenieuer mit 80.000 Euro Jahreseinkommen. Die Rechnung dazu lautet: 4% von 80.000 Euro sind 3.200 Euro. Da Riester aber bis maximal 2.100 förderfähig ist, macht es keinen Sinn mehr als 2.100 Euro einzuzahlen. Somit sollten am Jahresende 2.100 Euro im Riestervertrag stehen, die wiederrum durch die Zahlung der Zulagen durch die Zulagenstelle  in Höhe von 154 Euro Grundzulage für sich selbst sowie den Eigenbeiträgen von 1.946 Euro oder 162,17 Euro monatlich zustande kommen. Im Folgejahr sollten die 2.100 Euro in der Steuererklärung angegeben werden. Ein Bescheinigung erhalten Sie hiervon vom Riesteranbieter die Sie der Steuererklärung einfach beilegen. Je nach Steuersatz sind mehrere Hundert Euro Steuerrückerstattung möglich.

Riester Variante III

Diese Variante ist ein Mix aus Variante I und II. Die optimalste Variante muss dennoch persönlich mit Ihren Einkommensdaten und familiären Gegenheiten errechnet werden.

Förderungen und Förderhöhe durch Zulagen (Zulagenvariante)

Jahr jährliche Grundzulage / Person Jährliche Kinderzulage / Kind
2002/2003 38 Euro 46 Euro
2004/2005 76 Euro 92 Euro
2006/2007 114 Euro 138 Euro
ab 2008 154 Euro 185 Euro / ab 2008 geborene Kinder 300 Euro

Maximal steuerlich absetzbarer Beitrag für die Riester Rente (Steuerliche Variante)

Jahr gesetzlicher Mindestbeitrag gesetzlich möglicher Höchstbeitrag
2002/2003 1 % 525 Euro
2004/2005 2 % 1.050 Euro
2006/2007 3 % 1.575 Euro
ab 2008 4 % 2.100 Euro

Riester ist ein sehr komplexes Thema. Daher empfehle ich Ihnen eine persönliche Beratung zu nutzen. Die Beratung ist bei uns unverbindlich und kostenfrei. Nutzen Sie bitte unser Kontaktformular und kommen Sie gern auf uns zu.

Riester Angebotsanfrage

 

Sicherheitsabgleich zur Riester Anfrage

 

Für sonstige Anfragen oder Mitteilungen, verwenden Sie bitte unser Kontaktformular.

Kontaktformular

 

Verifizierung