Recht haben und Recht bekommen…

Sie wollen nicht nur Recht haben, sondern auch Recht bekommen? Dann ist eine Rechtsschutzversicherung unumgänglich um auch hier wieder vor finaziellem Schaden geschützt zu sein. In einer Zeit wie heute ist es sehr empfehlenswert eine Rechtsschutzversicherung zu besitzen. Jeder kennt Fernsehreportagen in denenen Rechtsanwälte mit Abmahnwellen und Abmahnwahn einen belästigen. Zudem das Risiko im Internet z. B. bei Ebay auf einen Betrüger reingefallen zu sein oder einfach mal falsch geklickt zu haben. Schon flattern furchteinflösende Mahnungen von Rechtsanwälten in Haus. Davor kann man sich schützen.

Zu unterscheiden sind 4 Teilbereiche der Rechtsschutzversicherung nämlich Privat-, Berufs-, Verkehrs- und Wohnungsrechtsschutz/Mietrechtsschutz. Sie können zwischen verschiedenen Tarifbausteinen wählen wobei der Privatrechtsschutz als Grundbaustein meistens immer dabei sein muss.

Die Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen als Versicherten die Gewissheit, Ihr Recht auch ohne finanzielle Risiken durchsetzen zu können.

Millionen Gerichtsprozesse werden jährlich in Deutschland geführt. Oftmals sind Gerichtsverfahren nicht zu vermeiden und können so für Sie mit erheblichen Anwalts- und Gutachterkosten unüberschaubar werden.

Viele Menschen verzichten darauf, ihr Recht einzufordern, da sie die hohen Kosten der gerichtlichen Auseinandersetzung nicht tragen können. Die Kosten eines Rechtsstreits über zwei Instanzen können bereits über 5.000 € betragen und damit höher sein als der Streitwert.

Doch mit deutlich mehr  Kosten müssen Sie rechnen, wenn es sich um Schadenersatz für schwere Personenschäden handelt, wie z.B. bei Invalidität eines Menschen nach einem schweren Verkehrsunfall. Wenn der Streitwert die Millionenmarke überschreitet, sind Prozesskosten von weit mehr als 30.000 € durchaus keine Seltenheit.

Zu unterscheiden sind verschiedene Rechtsschutzarten, die in den einzelnen Bausteinen abgesichert sind.

  • Verkehrsrechtsschutz
  • Arbeitsrechtsschutz
  • Schadenersatzrechtsschutz
  • Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuerrechtsschutz vor Gerichten
  • Sozialgerichtsrechtsschutz
  • Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen
  • Disziplinar- und Standesrechtsschutz
  • Strafrechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz
  • Beratungsrechtsschutz in Familien- und Erbrecht
  • Mietrechtsschutz
  • Vermieterrechtsschutz

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt gewöhnlich folgende Kosten einer Auseinandersetzung. Diese wären:

  • die gesetzliche Vergütung des eigenen Rechtsanwaltes
  • Gerichtskosten
  • Kosten des gegnerischen Anwalts ( im Falle des Unterliegens )
  • Kosten eines Korrespondenzanwaltes
  • Sachverständigenkosten, Gutachterkosten, Zeugengelder, Übersetzungskosten
  • Strafkaution ( im Ausland )
  • Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens

Rechtsschutzversicherungen haben in den letzten Jahren sehr deutlich an Zuwachs und Stellenwert in der Gesellschaft gewonnen. Auch das ist ein Grund mehr dafür sich selbst für einen Rechtsschutz zu entscheiden, da mittlerweile davon ausgegangen werden kann, dass die Gegenseite auch einen Rechtsschutz besitzt und es somit noch schneller zu einer Klage kommen kann, als es noch vor einigen Jahren der Fall war.

Dennoch ist zu bedenken, dass auch eine Rechtsschutzversicherung nicht alle Rechtsstreitigkeiten übernimmt.

Beispiele für nicht versicherbare Risiken in einer Rechtsschutzversicherung:

  • Streitigkeiten in Zusammenhang mit vorsätzlich begangenen Straftaten
  • Streitigkeiten unter den versicherten in einem Versicherungsvertrag. Oft der Fall bei Gemeinschaftspraxen im gewerblichen ärztlichen Bereich.
  • Streitigkeiten aus Termin- und Spekulationsgeschäften
  • Verkehrsangelegenheiten wenn der Fahrer mit keiner Fahrerlaubnis unterwegs war
  • Baufinanzierungen und Hausbauten sowie Umbauten, im allgemeinen Baurisiko genannt
  • Krieg, Unruhen, Streik und Aussperrung
  • Asylrecht
  • Urheberrecht, Filesharing,
  • Halte- und Parkverstöße,
  • Erbschaften
  • Vorsätzlich begangene Straftaten

Bei den meisten Rechtsschutzversicherungen sind in der Regel z.B. Verträge im Zusammenhang mit der gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit nicht versicherbar. Eine Ausnahme besteht bei einigen Rechtsschutzversicherern zumeist für Streitigkeiten bzgl. Arbeitsverhältnissen mit Arbeitnehmern und Streitigkeiten mit dem Vermieter/Verpächter des gewerblich, freiberuflich oder selbständig genutzten Objekts sowie für niedergelassene Ärzte/Heilwesenberufe (zumeist Rechtsschutz ab dem gerichtlichen Verfahren) und Landwirte (zumeist Rechtsschutz sowohl außergerichtlich als gerichtlich).

Wartezeiten

Beim Abschluss einer Rechtsschutz-Versicherung sind Wartezeiten zu beachten. Diese Wartezeiten betragen drei Monate ab Versicherungsbeginn und betreffen folgende Leistungsarten:

  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer- Rechtsschutz vor Gerichten
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Verwaltungs- Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten

Achtung! Es sind also nur Schadenfälle versichert, die nach Ablauf der Wartezeit eintreten.
Die Wartezeit entfällt bei den meisten Rechtsschutzversicherern, wenn für dasselbe Risiko bei einer anderen Gesellschaft ein gleichartiger Vertrag bestanden hat und das neue Vertragsverhältnis lückenlos an das Ende des Vorvertrages anschließt. Ein sogenannter Wartezeiterlass.
Dies gilt auch, wenn der Antragsteller in einem Vertrag der Eltern bzw. des ehelichen oder sonstigen Lebenspartners mitversichert war.

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Antragsstellung

Wenn Sie sich in der Lage fühlen den passenden Rechtsschutztarif für sich selbst finden zu können, nutzen Sie gern unsere Online Vergleichsrechner mit direktem Onlineabschluß. Alternativ stehen wir Ihnen auch gern persönlich zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit Hilfe unseres Kontaktformulars. Unsere Erstgespräche sind kostenfrei. Nach Abschluß einer Rechtschutzversicherung zahlt uns der Versicherer eine Provision. Sie werden mit keinen weiteren oder separaten Kosten belastet.[/stextbox]

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