Haftpflichtversicherung

Gebäudeversicherung

Wer ein Haus oder eine Wohnung besitzt, benötigt eine Wohngebäudeversicherung. Diese Versicherung deckt  Risiken durch Feuer und Leitungswasser sowie Sturm und Hagelschäden ab. Versichert ist das Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände. Das kann zum Beispiel ein fest verklebter Teppichboden oder eine Einbauküche sein. Aber auch Zentralheizungsanlagen und Sanitärinstallationen zählen dazu. Durch die Konzipierung von Rahmenkonzepten mit verschiedenen  Versicherungsgesellschaften bieten wir als  Versicherungsmakler eine ganze Reihe von Erweiterungen  im Versicherungsschutz an. Das alles zu einen Top Preis- Leistungsverhältnis. So sind z. B. Graffitischäden in die Versicherung integriert.

[stextbox id=“stb_style_386641″]

Tipp: Die besten Wohngebäudeversicherungen getestet von Focus Money Ausgabe 42/2011.

Rechnen Sie Ihr persönlichen Angebote mit den Testsiegern hier.

[/stextbox]

Je nach Absicherung und Versicherungsgesellschaft können folgende Schäden versichert werden:

Feuerversicherung wie z. B.

  • Versicherung der Feuergefahr unter Verzicht auf die klassische Branddefinition (Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag)
  • Schäden durch Rauch oder Ruß auch ohne versicherten Brandherd
  • Schäden durch Stromschwankungen und Kurzschluss
  • Bissschäden an elektrischen Anlagen und Dämmungen durch Marder und Nagetiere
  • Böswillige Beschädigung (z.B. Graffiti) und Einbruchsversuch
  • Diebstahl von außen angebrachten Sachen
  • Schäden durch Streik und Aussperrung
  • Schäden durch radioaktive Isotope

Bruchschäden innerhalb von Gebäuden wie z. B.

  • Bruchsschäden an Heizkörpern, Heizkesseln und Boilern nicht nur bei Frost
  • Bruch an Wasserlösch-, Berieselungs- oder Regenwassernutzungsanlagen
  • Bruchschäden an Armaturen nicht nur bei Frost
  • Austausch von Armaturen im Bereich der Rohrbruchsstelle

Bruchschäden ausserhalb von Gebäuden wie z. B

  • Wasser-/Heizungsrohre, die nicht der Gebäudeversorgung dienen
  • Wasser-/Heizungsrohre außerhalb des Grundstücks zur Gebäudeversorgung
  • Bruchschäden an sonstigen Regenwasserableitungsrohren
  • Sonstige Ableitungsrohre (auch außerhalb des Grundstücks).

Nässeschäden wie z. B.

  • Austritt von flüssigen oder gasförmigen Stoffen aus Lüftungs- und Gasrohren
  • Schäden auch durch den Austritt von sonstigen Flüssigkeiten
  • Schäden durch den Austritt gasförmiger Stoffe (nicht nur Wasserdampf)
  • Beseitigung von Rohrverstopfungen auch in Regenfallrohren
  • Kosten für Wasser- oder Gasverlust durch Rohrbruch

Bei Einschluss von Elementarversicherung kann z. B. versichert werden

  • Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Vulkanausbruch etc.
  • Neben Schneedruck sind auch Dachlawinen
  • Kein Elementarschaden-Selbstbehalt
  • Einschluss unbenannter Gefahren möglich

Weitere versicherte Sachen wie z. B.

  • Vom Mieter entferntes Zubehör, das auf dem Grundstück gelagert wird
  • Dem Wohnungsinhaber gehörende, nachträglich in das Gebäude eingefügte Sachen

Versicherte Kosten wie z. B.

  • Regiekosten für die Betreuung der Wiederherstellung bei Schäden
  • Fahrtkosten bei Urlaubsabbruch bis ohne Höchstentschädigung
  • Kostenübernahme auch für mitreisende Angehörige des VN-Haushalts
  • Keine Mindest- und Höchstdauer der Urlaubsreise
  • Kostenübernahme auch bei Abbruch einer Dienstreise
  • Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten
  • Wiederbepflanzungskosten
  • Sicherungskosten und provisorische Reparaturen
  • Externe Transport- und Lagerkosten
  • Kosten für die Entseuchung von Erdreich
  • Wiederherstellung von Daten und Programmen infolge versicherter Sachschäden

Manche Versicherer bieten darüber hinaus noch sehr gute Serviceleistungen an wie z. B.

  • 24-Stunden-Notfalltelefon
  • Organisation der vorzeitigen Rückreise wegen Schadeneintritt zu Hause
  • Hilfe bei Sperrung und Ersatzbeschaffung von Bank-/Kreditkarten
  • Hilfe bei Ersatzbeschaffung von Dokumenten
  • Möglichkeit zur Hinterlegung Kopien wichtiger Dokumente (Dokumentendepot)
  • Vermittlung von Handwerkern und Dienstleistern (z.B. Schlüsseldienst)
  • Psychologische Betreuung z.B. nach Einbruch oder Raub

Mietausfall:

  • Mietausfall wegen Schäden in der Nachbarschaft
  • Marktbedingte Nichtvermietung nach Wiederherstellung

Sonstiges kann je nach Versicherung mitversichert werden:

  • 100 % Leistung bei grob fahrlässig verursachten Schäden ohne Höchstbetrag
  • Regressverzicht gegenüber fahrlässig handelnden Angehörigen und Angestellten, wobei der gesetzliche Regressverzicht (§ 86 VVG) nur für in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen gilt
  • Regressverzicht gilt auch bei grober Fahrlässigkeit von Angehörigen, wobei der gesetzliche Regressverzicht (§ 86 VVG) nur für in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen gilt
  • Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit bis 3 Jahre in Verbindung

Lassen Sie uns wissen, welchen Versicherungsbedarf Sie haben. Lassen Sie uns gemeinsam den passenden Versicherungsschutz für Sie finden. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit Hilfe unseres Kontaktformulars. Gerne können Sie auch unseren Onlinevergleichsrechner nutzen.

Angebot, Vergleich und Antrag zur Wohngebäude-Versicherung online