Hausrat absichern!

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Bei einer Hausratversicherung wird immer der Neuwert des geschädigten Gegenstandes ersetzt. Schäden werden ersetzt, wenn Sie durch

  • Feuer und Blitzeinschlag, Explosion
  • Einbruchdiebstahl sowie Vandalismus
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel

verursacht wurden. Viele Versicherer bieten weiter Deckungseinschlüsse an die vor allem in den Top Tarifen mitversichert sind. Das wären z. B.

  • Fahrraddiebstahl
    Fahrräder die aus Ihrer Wohnung oder dem verschlossenen Kellerabteil gestohlen werden sind immer in der Hausratversicherung mitversichert. Für Fahrräder in Gemeinschaftskellern oder im eigenen Hof abgeschlossen, sind dann erst mitversichert wenn der Zusatzbaustein „Fahrraddiebstahl“ mit eingeschlossen ist. In einigen Versicherungen ist der einfache Fahrraddiebstahlt bis zu einem bestimmten Betrag z. B. 750 Euro mitversichert. Der einfache Fahrraddiebstahl bedeutet, dass das Fahrrad lediglich mit einem Schlosse versperrt werden muss. Bis z. B. 3.000 Euro wären mitversichert, wenn das Fahrrad geklaut werden würde unter der Einhaltung erhöter Sicherheitsanforderungen wie z. B. „Der Fahrradrahmen muss durch ein eigenständiges Schloss mit anderen Gegenständen (auch weiteres Fahrrad) so verbunden sein, dass eine einfache Wegnahme nicht möglich ist. Nach beendetem Gebrauch muss das Fahrrad zudem in einem Gebäude untergebracht sein.“
  • Überspannungsschäden
    Heutzutage mitversichert ist der „direkte Blitzeinschlag“ in ziemlich jeder Hausratversicherung. Es kommt dennoch häufiger vor, dass Überspannungsschäden an Geräten wie Computer und Fernseher sowie vielen weiteren elektronischen Geräten (Laptops, Radio, DSL Modem, Telefonanlagen) entstehen, wenn der Blitzeinschlag indirekt in der Nachbarschaft statt findet. Achten Sie daher auf Überspannungsschäden in Ihrer Hausratversicherung.
  • Diebstahl aus KFZ
    Oft sind Gegenstände aus dem KFZ mitversichert. Aber nicht immer. Achten Sie auf die Bedingungen.
  • Hotel und Bewachungskosten
    Wenn Ihr Haus oder die Wohnung nach einem Schaden nicht bewohnbar ist, werden von der Hausratversicherung die Kosten für Hotelübernachtung übernommen.

Zusätzlich ist es empfehlenswert sich den Zusatz Glasbruchversicherung mit einzuschließen. Diese Versicherung übernimmt Glasschäden jeglicher Art die in Ihrer Wohnung vorkommen. Zum Beispiel ein teures Weinglas,

teures Geschirr, Glastüren, Kochceranfeldplatten, Kunstgegenstände aus Glas und vieles mehr. Dieser Schutz ist immer separat zu beantragen und ist üblicherweise nicht automatisch in der Hausratversicherung eingeschlossen. Der Mehrbeitrag für diesen Zusatzschutz beträgt meist um die 25 Euro pro Jahr.

    Grundsätzlich kann man sagen, dass alles was Sie in eine leere Wohnung an Ihren eigenen Gegenständen mitbringen auch mitversichert ist.

  • Teppiche, Bilder
  • Möbel
  • Küchengeräte
  • Wertsachen wie Schmuck, Bargeld, Aktien und Kunstgegenstände
  • Begkleidung
  • Elektronik wie Computer, Fernseher, Radio, Küchengeräte, Waschmaschine, Trockner
  • Hobbyausrüstungen
Ermittelt wird immer die korrekte Versicherungssumme, indem Sie die Anzahl Ihrer Wohnfläche im Vergleichsrechner angeben. Pro qm² wurde ein Versicherungswert von 650 Euro von den Versicherern ermittelt, der meistens recht gut zutrifft.

Ihre Wohnfläche x 650 = Ihre korrekte Versicherungssumme

Sollte der Hausrat aufgrund von sehr teurer Luxuseinrichtung deutlich teurer sein, so kann man bei denmeisten Versicherungen auch eine feste gewünschte Versicherungssumme vorgeben. Um eine Unterversicherung zu vermeiden, sollte immer der Wert von 650 Euro x Ihre Wohnfläche versichert werden. Auch wenn Ihr tatsächlicher Hausrat weniger wert ist. Grund hierfür ist, dass der Versicherer im Schadensfall aufgrund der bedingungsgemäßen Unterversicherung einen Schaden kürzen könnte. D. h. anstatt von 100 % erhalten Sie evtl. nur 70 % des Schadens ersetzt.

Sollte es zu einem Schaden kommen haben Sie die Möglichkeit den Versicherer direkt zu kontaktieren und eine Schadensmeldung auszufüllen und dem Versicherer zukommen zu lassen. Alternativ stehen wir unseren mit unserer langjährigen Kompetenz zur Verfügung und helfen Ihnen gerne bei der richtigen Schadensaufnahme und Abwicklung.
Aufgrund der Flexibilität empfehlen wir immer eine Hausratversicherung auf 1 Jahresverträgen abzuschließen. Unter Einhaltung einer 3 Monatsfrist, kann die Hausratversicherung jedes Jahr gekündigt werden. Besitzen Sie eine Hausratversicherung mit mehr als einem 3 Jahresvertrag, kann dieser dennoch immer zum 3. Jahr unter Einhaltung der 3 monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Selbst wenn Sie z. B. einen 5 Jahresvertrag abgeschlossen haben.

Für folgende Schäden sollte eine gute mindestens Hausratversicherung aufkommen

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
  • Einbruchdiebstahl und Vandalismus
  • Überspannungsschäden durch Blitz
  • Grobe Fahrlässigkeit
  • Sachen im häuslichen Arbeitszimmer
  • Wertsachen wie Schmuck etc.
  • Außenversicherung
  • Wertsachen im Bankgewahrsam
  • Diebstahl aus verschlossenem KFZ
  • Diebstahl von Gartenmöbeln und Gartengeräten
  • Diebstahl von Wäsche und Kleidung
  • Diebstahl aus dem Krankenzimmer
  • Inhalt von Schließfächern
  • Diebstahl von Kinderwagen und Krankenfahrstühlen
  • Aquarien und Wasserbetten (Wasserschäden)
  • Wasserverlust infolge Rohrbruch
  • Rückstauschäden
  • Anprall und Absturz von Luftfahrzeugen
  • Anprall von Fahrzeugen
  • Nutzwärmeschäden
  • Sengschäden
  • Implosionen
  • Schäden durch Verpuffung
  • Tiefkühl- und Gefriergut bei Schäden durch Stromausfall
  • Hotelkosten im Schadenfall
  • Rückreisekosten aus dem Urlaub
  • Künftige Leistungsverbesserungen

Zusätzlich versicherbar ist

  • Glasbruch
  • Elemtarschäden
  • Fahrraddiebstahl (in unseren Angeboten bereits enthalten)

Wir empfehlen eine persönliche Beratung in unseren Büroräumen. Nutzen Sie für eine Terminvereinbarung einfach unser Kontakformular. Alternativ, wenn Sie lieber auf sich selbst gestellt sind, können Sie auch unseren Online Hausratrechner mit Onlineabschluss wählen.

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