Die Basisrente

Private Altersvorsorge mit Steuerspareffekt!

Nur private Vorsorge schützt vor Altersarmut. Immer weniger Beitragszahler – immer mehr Rentner. Bereits heute reicht die gesetzliche Rente nur noch für das Nötigste. Experten warnen, dass diese Entwicklung sich weiter verschärfen wird und raten daher dringend zur privaten Vorsorge usw….

Derartige „Warnungen“ von Presse, Verbaucherschützern und Versicherungen kennt heutzutage jeder. Mittlerweile sollte jeder selbst wissen, was er tun möchte um seine Private Rentenvorsorge aufzubauen.

Eine Möglichkeit ist dies zu tun mit der Basis Rente

Die Beiträge zur Basisrente, auch unter dem Namen „Rürup Rente“ bekannt, werden mit einem Sonderausgabenabzug von jährlich bis zu 20.000 EUR pro steuerpflichtige Person (bei Verheirateten bis zu 40.000 EUR) gefördert. Diese Förderung baut sich stufenweise immer weiter auf. In 2011 können bereits 72 %, in 2012 74% usw. der Beiträge (entspricht max. 14.400 EUR, bei Verheirateten 28.800 EUR in 2011) abgesetzt werden. In den Folgejahren erhöht sich dieser Betrag bis 2025 jährlich um 2 % bzw. max. 400 EUR pro Person.

Ob die Basisrente schlussendlich der optimale Weg für einen ist, sei erst einmal dahingestellt. Die Basisrente sehe ich für jüngere Personen als eher ungeeignet an. Zudem müssen weitere Einzelheiten geklärt werden, ob Familie besteht, Nachwuchs bereits da ist oder geplant ist, ob man verheiratet ist oder es nie sein wird und vieles mehr. Ein großer Nachteil der Basisrente ist die sehr schlechte Vererbbarkeit an Hinterbliebene. Zudem kann die Rente aus der Basisversorgung frühestens mit Beginn der Gesetzlichen Rente beantragt werden und auch nur in Form einer Rentenzahlung. Kaptialauszahlungen oder Kapitalteilauszahlungen sind in der Rürup Rente nicht vorgesehen.

Selbst in Kombination mit z. B. einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss man sich Fragen, ob steuern sparen wirklich immer alles ist??? Es besteht in der Tat die Möglichkeit eine Rürup Rente in Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, was den positiven Effekt hat, dass der Anteil der Berufsunfähigkeitsversicherung zwar steuerlich abgesetzt werden kann, jedoch der Vertrag dadurch sehr unflexibel wird, was in möglichen finanziellen Engpässen sehr teuer werden kann. Einen ausführlichen Artikel hierzu, finden Sie hier.

[stextbox id=“stb_style_489568″]Ob die Basisrente für Sie das richtige ist, läßt sich so nicht einfach beantworten. Ein Beratungsgespräch ist notwendig. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit Hilfe unseres Kontaktformulars. Unsere Erstgespräche sind kostenfrei. Nach Abschluß einer Basisrente zahlt uns die Versicherung eine Provision. Sie werden mit keinen weiteren oder separaten Kosten belastet. Natürlich besteht auch die Möglichkeit einer Honorarvereinbarung, wenn das von Ihnen gewünscht ist.[/stextbox]

Bei selbständigen älteren Personen dagegen kann eine Basisrente durchaus sehr sinnvoll sein. Aber auch hier wieder wichtig! Es kann, es muss nicht. Daher raten wir auch hier nicht einfach dem blinden Abschluß einer Rüruprente.

Beispiel

ledig, selbständig mit einem zu versteuerndem Jahreseinkommen von 60.000 Euro

Beiträge zur Basisrente 2012 Davon steuerlich absetzbar 74% Steuerersparnis Nettoaufwand nach Steuern
10.000 Euro 7.400 Euro 3.517 Euro 6.483 Euro

Quelle: Nettoaufwandsberechnung VOLKSWOHL BUND Angebotsprogramm 12.2011

 

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