Haftpflichtversicherung

Diese Versicherung braucht jeder,

der ein Haus, Reihenhaus, Doppelhaus vermietet oder ein unbebautes Grundstück besitzt.

Selbstnutzer von Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften und Reihenhäusern haben dieses Risiko bereits in der eigenen Privaten Haftpflichtversicherung mitversichert.

Sie, als Hauseigentümer oder Grundbesitzer sind nämlich voll haftbar für alle Schäden rund um Ihr Haus, Grundstück oder Ihren Haus- und Grundbesitzes. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist in § 836 BGB festgelegt. Dieser Paragraph besagt, dass der Hausbesitzer für alle Schäden zu haften hat. Wird dabei z. B. durch den Einsturz eines Gebäudes oder eines anderen mit einem Grundstück verbundenen Werkes ein Mensch getötet, verletzt oder die Gesundheit geschädigt, so ist der Besitzer des Grundstücks, sofern der Einsturz die Folge fehlerhafter Errichtung oder mangelhafter Unterhaltung ist, verpflichtet, dem Geschädigten den entstandenen Schaden zu ersetzen. Das gleiche gilt bei Sachschäden.

Als Hausbesitzer unterliegen Sie auch einem nicht unerheblichen Haftpflichtrisiko welches sich aufgrund der Ihnen obliegenden Verkehrssicherungspflichten ergibt. Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet sein Grundstück so abzusichern, daß dort keine Person zu Schaden kommen können. Dazu gehört auch das Reinigen und Streuen der Gehwege sowie das Schneeräumen im Winter. Sollte per Mietvertrag bestimmt sein, daß anstelle des Hauseigentümers der Mieter die Streu- und Reinigungspflichten zu erfüllen hat, so haftet er trotzdem als Hauseigentümer.

Nutzen Sie unseren Onlinerechner und berechnen Sie Ihre persönlichen Angebote aus einer vielzahl an Versicherungstarifen. Gerne können Sie alternativ auf einen Termin zur Beratung in unserem Maklerbüro vereinbaren. Nutzen Sie hierzu bitte unser Kontaktformular.

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