Basisrente

Wie sinnvoll ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung in der Basisrente?

 

Immer wird kommt die Frage auf, ob denn eine BU-Versicherung in einer Rürup Rente (Basisrente) nicht die bessere Lösung wäre? „Da kann ich doch die BU steuerlich mit absetzen und komme unterm Strich günstiger davon?“

Korrekt! In einer Kombination mit der Rürup Rente ist eine BU indirekt absetzbar! Das ist ein Vorteil!

Dagegen sprechen leider auch viele Nachteile.

Denken Sie weiter…

  • Was ist, wenn Sie den hohen Rürup-BU-Beitrag der Versicherung nicht mehr zahlen können oder auch nur kurzfristig über einige Monate einen Zahlungsengpass haben?
  • Wo laufen Sie aus, wenn Sie 30 Jahre lang die Rürup-BU-Dynamik durchführen? Sehen Sie hierzu untere Tabelle. Der Beitrag ist deutlich höher, den es gilt noch bis zum Rentenbeginn durchzuhalten. Dazwischen kommen sollte nichts. Ein Zahlungsengpass z. B. bei Arbeitslosigkeit bedeutet, dass ein hoher Beitrag aufrecht erhalten werden muss, um den wichtigen BU Schutz nicht zu verlieren.
  • Sie sind fest gebunden an den hohen Beitrag der Rürup Rente. Einer Reduzierung des Beitrags ist zwar möglich, allerdings mit dem großen Nachteil verbunden, dass sich die BU Rente im gleichen Verhältnis reduziert. Sofern dann nach einem Zahlungsengpass der Beitrag wieder hochgesetzt werden soll, fallen die Gesundheitsfragen erneut an. Je nach Gesundheitszustand ist eine Erhöhung womöglich nicht mehr durchführbar.
  • Eine weitere Möglichkeit den Zahlungsengpass zu überwinden, wäre die Beitragsfreistellung einer Rürup BU Rente. Zu berücksichtigen ist aber auch hier, dass viele Versicherer nach einer Beitragsfreistellung erneut die Gesundheit prüfen, und dann ggfs. eine Wideraufnahme nicht möglich ist. Weiterhin besteht auch hier das Problem, dass bei einer Beitragsfreistellung kein oder nur sehr geringer BU Schutz besteht. Sollte in diesem Zeitraum ein Leistungsfall eintreten gibt es nichts oder nur eine sehr geringe BU Rente. Manche Versicherungen bieten an, bis zu 6 Monaten nach Beitragsfreistellung ohne erneute Gesundheitsprüfung die BU wieder aufleben zu lassen. Das allerdings ist eher die Ausnahme.
  • Beitragsstundung… Auch eine Stundung der BU Beiträge ist möglich. Dies ist wohl die beste Form, wenn man mal nicht zahlen kann. Aber auch hier Achtung! Beiträge müssen später nachbezahlt werden. Eine Beitragsstundung ist je nach Versicherer bis 12 Monate möglich. Dann fallen doppelte Beiträge an (die im Rückstand befindlichen + die laufenden Beiträge). Sofern der Zahlungsengpass bis dahin nicht überwunden ist, stehen erneut Probleme vor der Tür. Der Vorteil besteht hier, dass der Versicherungsschutz nicht verloren geht während der Stundungsdauer.

Aus oben genannten Gründen kann ich jedem nur empfehlen die BU Absicherung, als wohl die wichtigste Versicherung überhaupt, sinnvoll und ohne Risiken abzuschließen. Auch vom Steuervorteil sollten Sie sich von Ihrem Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter nicht locken lassen. Das wäre zu kurz gedacht. Steuern sparen ist nicht immer alles. Zu oft schon erlebte ich Kunden, die zu mir kamen und sich in einer Zwickmühle befanden. Daher macht es Sinn sich nicht vom Steuervorteil locken zu lassen und dafür die BU langfristig optimal ausgerichtet auszuwählen und abzuschließen.

Im Übrigen ist es immer ein Nachteil wenn es zu einer erneuten Gesundheitsprüfung kommt. Nicht, nur weil es evtl. nicht mehr klappen könnte mit der BU Erhöhung, sondern vielmehr auch, würde die Frist zur Anfechtbarkeit (10 Jahre nach der Gesundheitsprüfung/Abschluss) der Versicherung wieder erneut beginnen. Wohl eine der sichersten BU´s ist immer eine BU die schon länger als 10 Jahre besteht. Hier können Versicherer nicht mehr auf eventuelle Fehler die in den Gesundheitsangaben bei Abschluss gemacht wurden zurückgreifen und diese anfechten.

Unterschiedliche Besteuerung

Sofern Sie sich doch für eine Rürup Rente entscheiden,  beachten Sie bitte, dass die Besteuerung aus Rürup BU Verträgen höher ausfällt als bei der selbständigen BU Versicherung. Planen Sie in die BU Rentenhöhe einen höheren Steuersatz mit ein. In der Rürup BU wird nicht wie in der eigenständigen BU nach dem günstigen Ertragsanteil besteuert, sondern nach einem festgesetzten Rentenanteil, der in Wikipedia zu finden ist.

Beispiel:

Würden Sie z. B. im Jahr 2023 berufsunfähig werden, müssten 83 % der Rürup BU Renteneinnahmen mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden.

Bei der selbständigen BU Versicherung wird dagegen der steuerpflichtige Anteil nach „Ertragsanteil“ berechnet und besteuert. Bei einem 30 jährigen, der nach 10 Jahren die BU Rente beantragt, wäre das ein Ertragsanteil von nur 38 %. D. h. ein 40 jähriger muss lediglich den Teil von 38 % der BU Rente mit dem persönlichen Steuersatz versteuern, während der Rürup BU Versicherte, bereits den Teil von 83 % der BU Rente mit dem persönlichen Steuersatz versteuern muss!

 

Beispielhafter Verlauf einer eigenständigen BU Versicherung und einer Rürup BU Versicherung

Diese Liste zeigt Ihnen den Verlauf der Dynamikanpassungen in Höhe von 3 %, wenn Sie sich heute für eine selbständige BU Absicherung als Dipl. Betriebswirt mit einer BU Rente von 1.800 Euro / Monat und einem Endalter von 65 entscheiden würden (in grün) und alternativ dagegen, wenn Sie sich für eine Rürup Rente mit gleichen Leistungen entscheiden würden (in blau). Das Beispiel beruht auf ein Angebot der Continentalen Lebensversicherung mit Datum vom 14.02.2013. Die Berechnungsvorgaben können Sie den Angeboten „selbständige BU“ und „Rürup BU“ entnehmen.

 Angebot I selbständige BU  Angebot II  Rürup BU
 Continentale Lebensversicherung   Continentale Lebensversicherung
eigenständige BU Absicherung Erhöhung ggü. Vorjahr Rürup BU Absicherung Erhöhung ggü. Vorjahr
Anfangsbeitrag01.03.2013 68,22 Euro 147,53 Euro
2014 70,27 2,05 151,96 4,43
2015 72,37 2,11 156,51 4,56
2016 74,55 2,17 161,21 4,70
2017 76,78 2,24 166,05 4,84
2018 79,09 2,30 171,03 4,98
2019 81,46 2,37 176,16 5,13
2020 83,90 2,44 181,44 5,28
2021 86,42 2,52 186,89 5,44
2022 89,01 2,59 192,49 5,61
2023 91,68 2,67 198,27 5,77
2024 94,43 2,75 204,22 5,95
2025 97,27 2,83 210,34 6,13
2026 100,18 2,92 216,65 6,31
2027 103,19 3,01 223,15 6,50
2028 106,28 3,10 229,85 6,69
2029 109,47 3,19 236,74 6,90
2030 112,76 3,28 243,84 7,10
2031 116,14 3,38 251,16 7,32
2032 119,62 3,48 258,69 7,53
2033 123,21 3,59 266,46 7,76
2034 126,91 3,70 274,45 7,99
2035 130,72 3,81 282,68 8,23
2036 134,64 3,92 291,16 8,48
2037 138,68 4,04 299,90 8,73
2038 142,84 4,16 308,90 9,00
2039 147,12 4,29 318,16 9,27
2040 151,54 4,41 327,71 9,54
2041 156,08 4,55 337,54 9,83
2042 160,76 4,68 347,66 10,13
2043 165,59 4,82 358,09 10,43
2044 170,56 4,97 368,84 10,74
2045 175,67 5,12 379,90 11,07

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