Vorausgesetzt Sie haben eine Private Berufsunfähigkeitsversicherung in Schicht 3 so ist die BU-Rentenverssteuerung mit Ertragsanteil nach §55 Abs. 2 EStDV zu besteuern.

Ertragsanteilsbesteuerung bedeutet, dass nur ein Anteil der gesamten Renten mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern sind. Der weitere Teil ist steuerfrei.

Beispiel:

Sie erhalten eine BU Rente in Höhe von 1.500 Euro monatlich bis zum 65. Lebensjahr aufgrund Berufsunfähigkeit. Sie sind 45 Jahre alt. Der Ertragsanteil Ihrer BU Renten beträgt (siehe Tabelle unten) 21 %, da noch 20 Jahre Laufzeit bis Ablauf der Berufsunfähigkeitsversicherung. Zur Berechnung der Einkommenssteuer werden jetzt nicht die 1.500 Euro voll herangezogen, sondern nur der Ertragsanteil von 21%, sprich: 315 Euro (Ertragsanteil = 1.500 x 21 / 100) monatlich. Sie haben so gesehen keine 1.500 Euro, sondern nur noch 315 Euro an Einnahmen monatlich die steuerlich berücksichtigt werden.

Folgende Beispiele sollen die Ertragsanteilsbesteuerung verdeutlichen:

Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt, wie hoch die Ertragsanteilsbesteuerung sein wird, wenn die BU-Rentenzahlung noch 5, 10 20 Jahre etc. bezahlt werden würde. Die gesamte Tabelle können Sie dem Gesetzestext hier entnehmen.

Verbleibende Rentenzahldauer Steuerpflichtiger Rentenanteil (§55 Abs. 2 EStDV)
5 Jahre 5 %
10 Jahre 12 %
20 Jahre 21 %
30 Jahre 30 %
40 Jahre 39 %

Je nachdem was für Einkünfte (z. B. Mieteinkünfte) noch vorhanden sind, kann es durchaus soweit kommen, das die BU Renten aus einer Privaten Vorsorge (Schicht 3) komplett steuerfrei sind. Bei 1.500 Euro BU Renteneinkünfte aus einer selbständigen BU Versicherung und keinen weiteren Einkünften fallen Sie unter den Grundfreibetrag von derzeit 8.004 Euro jährlich. Im oberen Beispiel wären die BU-Renten aus der eingenständigen BU Absicherung komplett steuerfrei!

Anders ist dagegen die Berufsunfähigkeitsversicherung in Kombination mit einer Rürup Rente zu sehen. Ja, man kann mit einer Rürup-BU eine BU steuerlich mit absetzen, allerdings ist zu berücksichtigen, dass wenn steuern gespart werden, im Leistungsfall der Staat auch mehr zugreift. D. h. die steuerliche Belastung der BU Renten aus Rürup Verträgen fällt höher aus. Oftmals wird die Rürup BU als Kombiprodukt von großen Finanzvertrieben angeboten, da hier einfach mehr verdient ist bei gleicher Arbeit.

Die Besteuerung der BU Renten in Rürup Verträgen

Bei BU-Verträgen in Kombination mit einer Rürup-Rente in Schicht 1 ist zwar der Beitrag zur BU-Versicherung absetzbar (siehe Tabelle unten). Im Jahr 2012 z. B. sind die Beiträge dieser Rürup-BU zu 74% steuerlich absetzbar, allerdings ist die BU Rente bei Eintritt der Berufsunfähigkeitsversicherung auch zu einem Anteil von 64% mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Bei einer abgeschlossenen BU Rente in Höhe von 1.500 Euro / Monat lautet die Rechnung wie folgt: zu versteuernder Rürup BU Anteil = 1.500 x 64 / 100. Somit sind aus der BU-Rente von 1.500 Euro monatlich, der Teil von 64%, sprich: 960 Euro bei der Einkommensteuer zu berücksichtigen!

Ab dem Jahr 2025 sind die BU Renten aus Rürup Verträgen 100% steuerpflichtig! Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass es Sinn macht aufgrund der höheren Besteuerung auch von vornherein die Steuerbelastung mit zu berücksichtigen, was zu einer höheren BU-Absicherung führen muss als bei einer komplett eigeneständige BU-Absicherung in Schicht 3.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung in eine Rürup Rente zu packen ist auch nur möglich, wenn Sie grob gesagt, das gleiche an BU Versicherungsbeitrag nochmal als Sparbeitrag in einen Rürup Vertrag einzahlen. Lt. Gesetz darf der Beitragsanteil einer BU-Rente in Kombination mit einer Rürup Rentenversicherung, 49% nicht übersteigen. 51% müssen zwangläufig in den Sparanteil der Rürup Rente investiert werden.

Dann allerdings sind Sie schnell mal bei dem doppelten Beitrag angekommen. Sollte es zu Zahlungsengpässen kommen, sind Sie höchst unflexibel und können nicht einfach mal schnell den Beitrag für ein paar Monate reduzieren. Wenn Sie es tun sollten, reduziert sich Ihre BU-Rente zusätzlich! Bei einer Erhöhung fallen bei den meisten Versicherungen erneut Gesundheitsfragen an!

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Tipp

Besser eine eingenständige/selbständige BU Versicherung abschließen und sich nicht durch „Steuern sparen“ zu sehr locken zu lassen. Unflexibilität kann unter Umständen später sehr teuer werden!

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Steuerjahr Steuerlich absetzbar zu versteuern bei Eintritt der Berufsunfähigkeit in % von der BU-Rente Steuerbelastung bei 1.500 BU-Rente / monatlich und einem Steuersatz von 30%
2005 60% 50% 225 Euro
2006 62% 52% 234 Euro
2007 64% 54% 243 Euro
2008 66% 56% 252 Euro
2009 68% 58% 261 Euro
2010 70% 60% 270 Euro
2011 72% 62% 279 Euro
2012 74% 64% 288 Euro
2013 76% 66% 297 Euro
2014 78% 68% 306 Euro
2015 80% 70% 315 Euro
2016 82% 72% 324 Euro
2017 84% 74% 333 Euro
2018 86% 76% 342 Euro
2019 88% 78% 351 Euro
2020 90% 80% 360 Euro
2021 92% 81% 364,50 Euro
2022 94% 82% 369 Euro
2023 96% 83% 373,50 Euro
2024 98% 84% 378 Euro
2025 100% 85% 382,50 Euro
2026 100% 86% 387 Euro
2027 100% 87% 391,50 Euro
2028 100% 88% 396 Euro
2029 100% 89% 400,50 Euro
2030 100% 90% 405 Euro
2031 100% 91% 409,50 Euro
2032 100% 92% 414 Euro
2033 100% 93% 418,50 Euro
2034 100% 94% 423 Euro
2035 100% 95% 427,50 Euro
2036 100% 96% 432 Euro
2037 100% 97% 436,50 Euro
2038 100% 98% 441 Euro
2039 100% 99% 445,50 Euro
2040 100% 100% 450 Euro

 

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