Mittlerweile ist fast jedem bekannt, und schon ziemlich viele mussten selbst miterleben, dass die GKV-Leistungen gerade im Zahnbereich massiv geschrumpft wurden. Heutzutage werden lediglich noch Regelleistungen von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, was nur noch eine Grundversorgung im Zahnersatzbereich darstellt.
Für einen Befund erhalten Sie entsprechend einen Festkostenzuschuß, welcher für ausreichenden und zweckmäßigen Zahnersatz dient. Luxusausführungen wie Implantate, Inlays etc. können dadurch von der GKV nicht erstattet bzw. übernommen werden. Je nach Bonusstufe erhalten Sie in der GKV einen Festkostenzuschuss zwischen 50% und 65%. Ein nahtlos geführtes Bonusheft ist dafür jedoch zwingend notwendig. Wünschen Sie dennoch eine Implantatversorgung, erhalten Sie Ihren Festkostenzuschuss für die Regelversorgung (z. B. eine Prothese). Die Differenzkosten zwischen Prothese und Implantat tragen Sie dann selbst. Kosten von mehreren Tausend Euro kommen bei 2-3 Implantaten schnell zusammen.
Mit einer Zahnzusatzversicherung gegen einen monatlichen Beitrag werden die Rechnungskosten bis 90% von der Privaten Krankenzusatzversicherung übernommen, so dass Sie auf eine Eigenbeteiligung bei hochwertigem Zahnersatz auf ca. 10-20% kommen würden. Wir haben Ihnen drei Tarife und Testsieger zur Auswahl zusammengestellt. Weitere sehr gute Tarife stehen uns zur Auswahl. Unter anderem Janitos, Barmenia, Allianz, Deutscher Ring u.v.m..
Leistungsvergleich
Leistungsvergleich | Allianz Zahn Best + Zahn Fit | Central vitaZ1 |
Hanse-Merkur EZ+EZT+EZP |
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Zahnbehandlung | Ja, 100% fürWurzelbehandlung, Komposit- oder Kunststofffüllungen, Fissurenversiegelung, professionelle Zahnreinigung | Ja, 45 % ohneAnrechnung einer GKV-Vorleistung-Ja, 90 % unter Anrechnung einer GKV Vorleistung | Ja, 100 % bei GKV Vorleistung für Wurzelkanalbehandlung, Wurzelspitzenresektion, bei Fissurenversiegelung und bei Komposit- und Kunststofffüllungen. | |
Prothesen, Implantate, Brücken, Kronen | Ja, mitversichert mit 90% des Rechnungsbetrags inkl. GKV-Vorleistung | Ja, mitversichert mit 45% des Rechnungsbetrags ohneGKV-Vorleistung-Ja, mitversichert mit 90 % des Rechnungsbetrags inkl. GKV Vorleistung | Ja, mitversichert mit 90% des Rechnungsbetrags inkl. GKV-Vorleistung | |
Inlays | Ja, mitversichert mit 90% des Rechnungsbetrags inkl. GKV-Vorleistung | Ja, mitversichert mit 45% des Rechnungsbetrags ohne GKV-Vorleistung-Ja, mitversichert mit 90 % des Rechnungsbetrags inkl. GKV Vorleistung | Ja, mitversichert mit 90% des Rechnungsbetrags inkl. GKV-Vorleistung | |
Knochenaufbau bei Implantaten | Ja | Ja | Ja | |
Kieferorthopädie | Ja. Die erstattungsfähigen Aufwendungen für Kieferorthopädie (bis Vollendung 21. LJ) sind nach GKV-VL zu 90% des Restbetrages, ohne GKV-Vorleistung zu 90% des RB, erstattungsfähig. |
Nein | Nein | |
Professionelle Zahnreinigung |
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Ja, 90% des Rechnungsbetrags, max. 200 Euro auf 2 aufeindanderfolgende Kalenderjahre | Ja, bis max. 50 Euro pro Kalenderjahr | |
Summenbegrenzung / Zahnersatz | Kieferorthopädie max. 2000 Euro je VersicherungsfallDie Zahnleistung ist begrenzt auf:500 EUR im 1. Versicherungsjahr1.000 EUR im 1.-2. VJ1.500 EUR im 1.-3. VJ2.000 EUR im 1.-4. VJ-Keine Summenbegrenzung bei Unfall. | Die Zahnbehandlung ist begrenzt auf:1.000 EUR im 1. Kalenderjahr2.000 EUR 1.-2. KJ3.000 EUR 1.-3. KJ4.000 EUR 1.-4. KJ5.000 EUR 1.-5. KJ-Keine Summenbegrenzung bei Unfall. | Die Zahnleistung ist begrenzt auf:420 EUR im 1. VJ840 EUR im 1.-2. VJ1.260 EUR im 1.-3. VJ1.680 EUR im 1.-4. VJ-Keine Summenbegrenzung bei Unfall. | |
Verzicht Heil- und Kostenplan | ja, es wird darauf verzichtet, wird jedoch immer emfohlen. | ja, es wird darauf verzichtet, wird jedoch immer emfohlen. | ja, es wird darauf verzichtet, wird jedoch immer emfohlen. | |
Verzicht allgemeine Wartezeit | nein | nein | nein | |
Mindestvertragsdauer | Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Das Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres. |
Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Das erste Versicherungsjahr endet zum 31.12. des Beginnjahres. | Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Das Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres. |
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