Zwischenzeitlich ist ausreichend bekannt und die Zeitungen sind voll mit dem Thema Unisex Tarifen in der Versicherungswirtschaft.

Unisex-Rechner und Beispielrechnungen

Die bisherige Gender Richtlinie fordert eine Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei Gütern und Dienstleistungen.

Unter Absatz 1 (grundsätzlich): Verbot der Berücksichtigung des Faktors „Geschlecht“ bei der Prämien-/Leistungskalkulation.

Unter Absatz 2 (Ausnahmen): Der nationale Gesetzgeber kann Differenzierungen nach Geschlecht bei der Prämien-/Leistungskalkulation zulassen, sofern diese ausreichend statistisch nachweisbar sind. Zum 21.12.2012 sollte ein Überprüfung durch die Mitgliedstaaten erfolgen, ob die Abweichung von der Geschlechtsneutralität noch gerechtfertigt ist.

Das EuGH vom 01.03.2011 beschloss, dass die Ausnahme  (Artikel 5, Absatz 2) wird zum 21.12.2012 ungültig, da diese ohne zeitliche Befristung im Widerspruch zur grundsätzlichen Gleichbehandlung von Frau und Mann steht. Das Ergebnis sind Unisex-Tarife welche es spätestens ab dem 21.12.2012 ausschließlich zu haben sind. Versicherer dürfen ab diesem Zeitpunkt nur noch geschlechtsunabhängig kalkulieren.

Das neue Gesetz bedeutet für die Versicherungen, dass der Beitrag sowie die Leistungen einer Versicherung für Frauen und Männer für Neuabschlüsse ab dem 21.12.2012 gleich sein müssen.

Geschlechtsspezifische Merkmale wie z. B. höhere Lebenserwartung bei Frauen darf ab diesem Datum nicht mehr berücksichtigt werden.

Betroffene Versicherungen sind z. B. die Private Krankenversicherung, sowie sämtliche Zusatzversicherungen im Krankheitsbereich wie Zahnzusatz. Aber auch Lebensversicherungen sowie Unfall und KFZ-Versicherungen sind davon betroffen. Auf bestehende Verträge und Kunden hat diese Änderungen keine Auswirkungen lt. Informationen der Versicherungen. Weiterhin können alle bisherigen Risiken wie bisher auch abgesichert werden.

Bei Frauen werden im Bereich der Rentenversicherungen die Beiträge mit ca. 1 – 3 % sinken. Im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung ist mit günstigeren Beiträgen zwischen 1 – 5 % zu rechnen.

Männer dagegen werden tiefer in die Tasche greifen müssen. Der gleiche BU Schutz kostet dann ca. 2 – 8 % mehr sowie 5 – 6 % höhere Beiträge im Rentenversicherungsbereich wie z. B. der Riester Rente oder auch der Privaten Rentenversicherung und Rürup Rente.

Im Pflegebereich, also Private Pflegezusatzversicherungen werden bei Männern bis zu 30 – 40 % teurer. Frauen dagegen ersparen sich auch hier wieder Beiträge von ca. 1 – 5 %.

 

Die meisten Versicherungen bieten bereits jetzt schon die Möglichkeit des Abschlusses eines Unisextarifs. Der Unisextarif ist per heute für Frauen bereits günstiger als die bisherigen Frauentarife. Achten Sie in der Beratung darauf, dass Ihnen per heute schon ein Unisextarif angeboten wird, der eingiges günstiger ist.

Männer aufgepasst! Spätestens ab dem 21.12.2012 werden die Beiträge deutlich teurer. Nutzen Sie die Zeit bis dahin, so dass Sie noch jetzt in den günstigen Männertarif gelangen. Die Uhr tickt! Bis spätestens 21.12.12 müssen die Verträge durch sein. Sollten Sie noch jetzt unabhängige Beratung für BU-Absicherung oder einer Rentenversicherung wünschen, vereinbaren Sie einfach einen kostenfreien und unverbindlichen Termin. Wir sind freier Versicherungsmakler. Sie erhalten bei uns den kompletten Marktüberlick zudem nutzen Sie unsere jahrelange Erfahrung. Aufgrund der Vielfalt und großen Auswahl an Versicherungstarifen ist unser Service nicht teurer als anderswo.

Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie ein erstes Unisex- Beratungsgespräch in unseren Büroräumen in der Destouchesstr. 68 in 80796 München.

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