Welche Schäden übernimmt die Diensthaftpflichtversicherung?

Es gilt zu unterscheiden zwischen der Privaten Haftpflichtversicherung, der Diensthaftpflichtversicherung und der Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer. In diesem Blog wird die Diensthaftpflichtversicherung für Verwaltungsangestellte im öffentlichen Dienst genau erklärt. Sofern Sie eine gute Diensthaftpflichtversicherung benötigen, so stehen wir Ihnen als Versicherungsmakler in München sehr gerne persönlich zur Verfügung. Alternativ nutzen Sie einfach unseren Versicherungs-Rechner online.

 

Grundsätzlich sind Schäden an den überlassenden Gerätschaften die Ihnen vom Arbeitgeber oder Dienstherren zu der Berufsausübung zur Verfügung gestellt werden, verursacht durch den Arbeitnehmer, immer unternehmerisches Risiko vom Arbeitgeber/Dienstherren. Dagegen gibt es keine direkte Haftpflichtversicherung. Bei derartigen Schäden aufgrund von Fahrlässigkeit wird kein Dienstherr versuchen Sie in Regress zu nehmen.

Für Personen die im öffentlichen Dienst tätig sind, gibt jedoch eine spezielle Diensthaftpflichtversicherung. Diese kostet unwesentlich mehr als die übliche Private Haftpflichtversicherung und es empfiehlt sich für diesen Personenkreis darauf zu achten, die Diensthaftpflicht abzuschließen.

Hier jedoch gilt wie bereits oben erwähnt. Schäden z. B. die umgekippte Kaffeetasse im Büro und der daraufhin beschädigte Teppichboden oder Computer des Arbeitgebers, trägt für gewöhnlich der Dienstherr selbst. Dieses wird ganz einfach unter Fahrlässigkeit eingestuft. Damit muss ein Dienstherr rechnen, dass was passieren kann. Unter Umständen kann es sein, dass ein Dienstherr Sie jedoch in Regress nimmt bei Schäden verursacht durch die grobe Fahrlässigkeit.

Wenn Sie selbst wichtige Vorgaben und Richtlinien in Ihrem Tätigkeitsgebiet missachten, daraus ein Schaden an Dritten entsteht,  und der Dienstherr Ihnen das nachweisen kann, könnte er Sie in Regress nehmen. D. h. er kann den entstandenen Schaden an Sie „weitergeben“. Ihre Diensthaftpflicht prüft dann den Schaden bzw. die Forderung und wird Ihnen Rechtsschutz gewähren, wenn der Versicherer der Meinung ist, dass die Forderung zu unrecht besteht. Die Versicherung hat nämlich unter anderem die Pflicht unberechtfertigte Forderungen gegen Sie abzuwehren.

Wichtig ist auch, dass bei Vorsatz die Diensthaftpflichtversicherung nichts übernimmt.

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Der Vorteil bei uns… Wenn Sie sich für eine Versicherung über munich-broker.de entscheiden, so stehen wir Ihnen auch persönlich beim Fragen oder Schadensfällen zur Verfügung. Sie finden uns in München in der Destouchesstr. 68, Nähe Hohenzollernplatz leicht erreichbar mit der U2. Gern sind wir auch telefonisch für Sie da.