In der gesetzlichen Rentenversicherung ist es möglich, dass geringfügig Beschäftigte auf die Versicherunsfreiheit verzichten. Allerdings nur wenn Sie den Unterschied zwischen dem Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung von 19,6 % und dem Arbeitgeberanteil von 15 % – somit 4,6 % alleine tragen. Die Berechnungsgrundlage für den Mindestbeitrag ist immer 155 Euro. Der Unterschiedsbeitrag entspricht somit mindestens 7,13 Euro und maximal 18,40 Euro bei einem Arbeitsentgelt von 400 Euro pro Monat.

Über 300.000 Personen sind es jährlich, die den Rentenbeitrag aufstocken. Dadurch erreichen sie eine höhere Altersrente und haben zusätzlich noch, sofern die Wartezeit erfüllt ist, einen Anspruch auf Reha-Leistungen und einer Erwerbsminderungsrente. Weiterhin ist es möglich, dadurch die Riester Rente mit dem Mindestbeitrag zu nutzen.

Gewöhnlich ist der Mindestbeitrag bei einer Riester Rente 10 Euro / Monat. Am Jahresende erhalten Sie Riesterzulagen für sich selbst in Höhe von 154 Euro! Bei Kindern erhalten Sie 185 Euro je Kind zusätzlich und für Kinder die ab 2008 geboren wurden sogar 300 Euro je Kinde jährlich an Kinderzulagen!

Das kann sich lohnen! Fragen Sie ein Riester Angebot bei uns an oder lassen Sie sich persönlich beraten! In München sind wir persönlich für Sie da. Der Termin ist kostenfrei!

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