In der Gesetzlichen Krankenversicherung gehört der Personenkreis der Selbständigen und Freiberufler nicht zu den Pflichtversicherten. Dieser Personenkreis kann sich in der GKV nur als freiwilliges Mitglied weiterversichern. Weiterhin muss unmittelbar vor der Selbstständigkeit eine gesetzliche Krankenversicherung bestanden haben.

Für die freiwillige Weiterversicherung muss zusätzlich eine Vorversicherungszeit erfüllt werden. Diese muss unmittelbar 12 Monate vorher bzw. in den letzten 5 Jahren mindestens 24 Monate bestanden haben. Eine Ausnahme ist gilt hier bei Nichtversicherte.

Nach dem Wechsel zur Privaten Krankenversicherung ist eine Rückkehr zur GKV somit grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme gibt es nach Aufgabe der selbständigen Tätigkeit wenn daraufhin eine versicherungspflichtige Arbeitnehmerbeschäftigung aufgenommenn wird. Seit dem 01.07.2000 gilt das jedoch nur für unter 55 Jahrige. Unabhängig vom Alter kann auch eine Familienversicherung infrage kommen.