Achtung und Vorsicht ist geboten bei der Kündigung der Central Krankenversicherung

Die Central Krankenversicheurng musste dieses Jahr in vielen PKV Tarifen enorme Beitragserhöhungen durchführen. Das führt zum Jahresende 2011 unter Einhaltung des Sonderkündigungsrechts bis zum 31.12.2011 zu einer größeren Kündigungsanzahl. Dem entgegenzuwirken erhalten Kunden der Central ein sehr umfangreiches Schreiben aus dem bei genauen Hinsehen hervorgeht, dass die Kündigung nur im Original möglich ist.

Die Gefahr besteht, dass Verischerte, die gekündigt haben das Schreiben als Kündigungsbestätigung abtun und im Glauben einfach ablegen.

Der genaue Wortlaut dieses Schreibens der Central ist:

Sehr geehrte Frau …

wir bedauern, dass Sie Ihren Vertrag zum 31.12.2011 kündigen.

Aufgrund der Krankenversicherungspflicht dürfen wir Verträge nur beenden, sofern uns eine Kündigung mit Unterschrift des Versicherungsnehmers vorliegt und eine andere Krankeheitskostenvollversicherung nachgewiesen wird. Die uns eingereichte Bescheinigung ist bedauerlicherweise nicht ausreichend. Bitte reichen Sie kurzfristig aber spätestens bis zum 31.12.2011 die besagte Kündigung und eine Versicherungsbescheinigung (im Original) ein. Unterlagen, die erst nach dem 31.12.2011 bei uns eingereicht werden, können wir nicht mehr berücksichtigen. Der Vertrag bleibt dann unverändert bestehen.

– Hinweis zu Ihren Altersrückstellungen. Bitte beachten Sie, dass bei Verträgen, die vor dem 01.01.2008 begonnen haben, die aufgebauten Altersrückstellungen nicht an den neuen Versicherer übertragen werden. Bei Verträgen, die ab dem 01.01.2009 bgeonnen haben, kann nur ein Teil der Altersrückstellungen – in From von Übertragungswerten – an den neuen Versicherer weitergegeben werden.

– Warum war die Beitragsanpassung erforderlich? Der Vergleich der erforderlichen Ausgaben für unsere Leistungen mit den entsprechenden Werten die in den Beiträgen kalkuliert sind hat gezeigt, dass eine Beitragsanpassung leider unumgänglich ist. Hauptursache ist die massive Kostenentwicklung im Gesundheitssektor. Es können, dank der medizinischen Forschung, immer mehr Krankheiten entdeckt und immer besser behandelt werden. Dies ist gut so, allerdings sind die Untersuchungen und Behandlungen teilweise sehr teuer, bedingt vor allem durchd en Einsatz hoch entwickelter medizinischer Geräte und die Anwendung neuer Behandlungsmethoden.

Es gelten gesetzliche Regelungen zur Anpassungsprüfung. Hier gibt es genaue Vorschriften, unter welchen Voraussetzungen wie anzupassen ist. Genehmigt wird die Anspassung von einem unabhängigen Treuhänder, der überprüft, ob ein Versicherer nach den Vorgaben handelt. Alle privaten Krankenversicherungen sind daher verpflichtet, jährlich die erforderlichen mit den kalkulierten Leistungen. d. h. den tatsächlich zugrunde gelegten Leistungen, zu vergleichen.

 

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