Eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat die Aufgabe, versicherte Berufstätige vor den finanziellen Folgen zu schützen, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen (Krankheit, Körperverletzung, Pflegebedürftigkeit und „Kräfteverfall“) nicht mehr in ihrem Beruf tätig sein können.

Die Definition gemäß § 172 Abs. 2 VVG und auch in den meisten BU-Bedingungen vieler BU-Versicherer sehen BU-Leistungen „erst“ bei einem „mehr als altersbedingten Kräfteverfall“ vor.

Einige Versicherer bieten BU-Bedingungen an, bei denen BU Rente bereits bei „Kräfteverfall“ geleistet wird. D. h. „mehr als altersbedingt“ ist nicht mehr notwendig. Nur wie kann das sein?

Ist das nun ein richtiger Vorteil in der BU Versicherung oder bringt es mir als Versicherten keine Vorteile? Das klären wir in den folgenden Zeilen…

Die Rechtssituation besagt:

 

„Die BU-Versicherung sichert die Arbeitskraft für den Fall finanziell ab, dass diese durch einen regelwidrigen Körper- oder Geisteszustand beeinträchtigt ist. Dies gilt auch für den Kräfteverfall, der bereits bislang als Nachlassen der körperlichen oder geistigen Kräfte oder die Minderung der Belastbarkeit über den altersentsprechenden Zustand hinaus definiert war (OLG Frankfurt 3 U 102/02; Prölls/Martin, VVG, 26. Aufl. § 2 BUZ, Rdnr. 3).“

Die Rechtssprechung bestätigt in diesem Urteil ganz klar, dass Kräfteverfall über  den altersentsprechenden Zustand hinaus gehen muss. Versicherer die den einfachen Kräfteverfall versichern bewegen sich auf einem hohen Grad der Rechtsunsicherheit, was viel Streitpotential zulässt. Welcher Kunde braucht das schon?

Versichert sind also Abweichungen von einem „Normalzustand“, so die einhellige Ansicht in der Vergangenheit, die auch in die VVG-Reform eingeflossen ist. Durch das seit 2008 geltende VVG wurde der BU-Begriff in § 172 Abs. 2 vom Gesetzgeber definiert. Es wurde klargestellt, dass es sich bei einem Kräfteverfall um einen mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall als Leistungsauslöser handeln muss. Damit setzte der Gesetzgeber hinsichtlich des Kräfteverfalls um, was bislang schon in Rechtsprechung und Literatur einhellig vertreten wurde.

Altersbedingter Kräfteverfall tritt im Alter (wie der Name sagt) auf und ist keine Abweichung vom Normalzustand. Somit dürfte es nicht Gegenstand einer BU-Versicherung sein.

Selbst im Interesse aller Versicherten kann es nicht sinnvoll sein, gesunde Menschen aufgrund eines normalen „altersbedingten Kräfteverfalls“ die BU-Rente zu zahlen.

Nachdem der Kräfteverfall bereits in einem Urteil (siehe oben), selbst im Versicherungsvertragsgesetz klar definiert ist, muss bezweifelt werden, dass eine BU Versicherung schon bei normalen altersbedingten Kräfteverfall zahlen wird. Höchstwahrscheinlich gilt dennoch die klar geregelte Definition des „mehr als altersbedingten Kräfteverfalls“.

Weiterhin sollte man sich fragen, wie ein altersbedingter Kräfteverfall nach den AVB (allgemeinen Versicherungsbedingungen) ärztlich nachgewiesen werden kann. Die Beweislast obliegt auf alle Fälle dem Versicherten. Zudem sollte man sich selbst die Frage stellen, wie eine BU-Versicherung funktionieren kann, wenn jeder altersbedingte Kräfteverfall bezahlt werden würde. Der Rechtsstreit mit der BU Versicherung dürfte hiermit vorprogramiert sein.

Fazit:

Ich denke, dass sich einige Versicherer mit dem einfachen „Kräfteverfall“ herausstellen möchten um sich Wettbewerbsvorteile beim propagieren Ihrer BU-Policen zu verschaffen. Einen klaren Vorteil zur herkömmlichen Regelung (… mehr als altersbedingte Kräfteverfall) sehe ich nicht. Gerade die Rechtssprechung und die Gesetzgebung sprechen dagegen. Und wer möchte sich im BU Fall erst einmal mit seinem Versicherer herumklagen. Es muss klar sein, dass sich kein Versicherer den einfachen Kräfteverfall leisten kann. Dann würde jeder Kunde aufgrund seines altersbedingten Kräftverfalls die BU beantragen können. Wie soll das funktionieren? Wer soll das bezahlen?

Im Zweifel haben die Versicherer immer noch das Hintertürchen „Urteile“ und „§ 172 Abs. 2 VVG“ offen auf welche sie sich berufen können um doch noch an der Leistung vorbeizukommen.

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