Angenommen Sie fallen einem verhängnisvollen Unfall oder einer plötzlich auftretenden Krankheit zum Opfer, durch den Sie bleibende Verletzungen bzw. körperliche Behinderung davontragen. Von diesem Tage an werden einige Veränderungen in Ihrem Leben ihren Lauf nehmen, denn Sie sind nunmehr gezwungen Ihren Alltag an Ihre nun vorhandenen körperlichen Einschränkungen anzupassen. Möglicherweise möchten Sie auch Ihrer Familie weiterhin eine zuverlässige Versorgung bieten. Doch durch Ihre körperlichen Beeinträchtigung ist es Ihnen weiterhin nicht mehr gegeben Ihre bisherige Tätigkeit auszuüben. Sie sind somit berufsunfähig wenn nicht sogar erwerbsunfähig. Was stehen Ihnen nun an staatlichen Hilfen eigentlich zu? Zwar müssen Sie sich keine Sorgen machen zu verhungern, dennoch handelt es sich stets um Beträge, welche denen Ihrer bisherigen Bezüge nicht annähernd gleichkommen. Als vermindert erwerbstätig gelten Sie, sobald Sie aufgrund körperlicher Einbußen max. 6 Stunden täglich arbeiten können.

Also 3-6 Stunden täglicher Arbeit irgendeiner Tätigkeit bedeutet, Sie haben einen Anspruch auf die halbe Erwerbsunfähigkeitsrente. Erst wenn Sie weniger als 3 Stunden täglich irgendeiner Arbeit nachkommen können, gelten Sie als voll erwerbsunfähig.

Ein Beispiel:

Bei einem bisherigen Bruttoeinkommen von 3.000 EUR monatlich hätten Sie Anspruch auf eine halbe Erwerbsminderungsrente von ca. 500 EUR, die volle Erwerbsminderungsrente hätte somit eine Höhe von ca. 1.000 EUR.

In jedem Falle ist diese ausschließlich ausreichend dafür, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nur in minimalem Maße decken können.

Im Falle einer vollständigen Erwerbsunfähigkeit, welche aus dauerhaften körperlichen Schäden resultieren könnte, ist eine Umstellung Ihrer alltäglichen Tagesabläufe zusätzlich erforderlich. Diese Änderung Ihres direkten Lebensumfeldes ist meist mit einem hohen Kostenaufwand verbunden. Diese gilt es nunmehr zu bewältigen, was sich aufgrund der reltiv geringen staatlichen Hilfe als sehr schwer erweist. Daher ist eine Private Berufsunfähigkeitsversicherung ein muss, dass die monatlichen Kosten bezahlt werden können und in Ergänzung eine Private Unfallversicherung mehr als sehr sinnvoll. Diese zahlt einmalig einen hohen vereinbarten Betrag nach einem Unfall der dann für Umbauten (Haus, Wohnung, Auto) auf behindertengerechtes Wohnen zur Verfügung steht.

Und denken Sie immer daran… Berufsunfähig oder Erwerbsunfähig wird man nicht zwangsläufig wegen eines Unfalls. Gerade Krankheiten wie Krebs oder psychische Krankheiten sowie Knochen und Gelenkerkrankungen führen heutzutage sehr häufig zur Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit.

Wenn Sie an einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung interessiert sind, so kontaktieren Sie uns bitte für eine Terminvereinbarung oder Fragen Sie Ihr individuelles Angebot an. Für Personen die keine Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund der Vorerkrankungen mehr erhalten, bieten wir sehr gute Erwerbsunfähigkeitsversicherungen ohne Gesundheitsprüfung an.

Kontaktieren Sie uns mit Hilfe des Kontaktformulars oder per Angebotsanfrage einer BU Versicherung.