LEISTUNGSÜBERSICHT

ZUM EINFAMILIENHAUSKONZEPT DER DOMCURA Wohngebäudeversicherung


Das DOMCURA Einfamilienhauskonzept wurde speziell für die Versicherung von wohnwirtschaftlich genutzten Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften und Reihenhäusern entwickelt.
Versicherbar sind sowohl selbstgenutzte als auch vermietete Objekte zum gleitenden Neuwert u.a. gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm / Hagel, Elementarschäden, Vandalismus und Glasbruch. Der Versicherungsschutz ist modular aufgebaut: Abwahl- oder Einschlussmöglichkeiten, z.B. in den Bereichen Elementar- bzw. Gewässerschäden, ermöglichen eine individuelle Absicherung. Es erfolgt keine Berechnung der Versicherungssumme. Die Prämienermittlung erfolgt auf Basis der Wohn- und Nutzfläche. Grundlage des Konzeptes bilden die VGB 2008 – Wohnfläche sowie die Besonderen Bedingungen, die erhebliche

Deckungserweiterungen beinhalten und im Folgenden auszugsweise dargestellt werden:

  • Feuer, Leitungswasser, Sturm / Hagel
  • Explosion, Implosion, Verpuffung, Sengschäden
  • Überspannungsschäden durch Blitz
  • Feuernutzwärmeschäden; Brandschäden an Räucher-, Trocken- und sonstigen ähnlichen Erhitzungsanlagen werden auch dann ersetzt, wenn der Brand innerhalb der Anlagen ausbricht
  • Innere Unruhen, Streik, Fahrzeuganprall, Überschallknall
  • Schläuche bis 250,- EUR
  • Erweiterte Versicherung von Frost- und Bruchschäden an Zuleitungsrohren
  • der Wasserversorgung außerhalb des versicherten Gebäudes
  • Fußbodenheizungen sind beitragsfrei mitversichert
  • Wasseraustritt aus Aquarien, Wasserbetten und Schwimmbecken

Kosten bis zu 1.000.000,- EUR beitragsfrei mitversichert:

  • Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten, Dekontaminationskosten, Isolierungskosten für radioaktiv verseuchte Sachen, Schadenabwendungsund Schadenminderungskosten, Mehrkosten durch
  • Technologiefortschritt Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen (für Restwerte) Gebäudebeschädigungen nach einem Einbruch bis max. 5.000,- EUR
  • Hotelunterbringungskosten bis zu 100 Tagen á 100,- EUR
  • Rückreisekosten aus dem Urlaub bis max. 5.000,- EUR
  • Mietausfall bis zu 24 Monaten
  • Feuerrohbauversicherung bis zu max. 12 Monaten beitragsfrei mitversichert
  • Mitversicherung grober Fahrlässigkeit bis 10.000,- EUR ohne Anrechnung des
  • Verschuldensgrades bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles
  • Mitversicherung grober Fahrlässigkeit bis 10.000,- EUR ohne Anrechnung des Verschuldensgrades bei Obliegenheitsverletzung Mitversicherung grober Fahrlässigkeit ohne Anrechnung des Verschuldensgrades bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles Mutwillige Beschädigung von versicherten Sachen und Graffiti bis max. 3.000,- EUR
  • Einfacher Diebstahl von außen angebrachten Sachen bis max. 1.000,- EUR
  • Schäden durch Raucheinwirkung
  • Frost- und Bruchschäden für Ableitungsrohre außerhalb des versicherten Gebäudes
  • Frost- und Bruchschäden für Ableitungsrohre außerhalb des versicherten Grundstückes
  • Rohrverstopfungen bis max. 1.000,- EUR
  • Regenrohre (innen- und außenliegend)
  • Kosten für Wasserverlust nach Rohrbruch bis max. 5.000,- EUR
  • Bruchschäden an Armaturen und Sanitärobjekten bis max. 250,- EUR
  • Bruchschäden an Heizkesseln, Heizkörpern bis max. 10.000,- EUR
  • Austausch von Armaturen nach einem Rohrbruch bis max. 500,- EUR
  • Aufwendungen für umgestürzte/abgeknickte Bäume bis max. 6.000,- EUR
  • Wiederaufforstung von gärtnerischen Anlagen bis max. 1.000,- EUR
  • Verkehrssicherungsmaßnahmen bis max. 5.000,- EUR
  • Erhöhung der Entschädigungsgrenze für Gebäudebeschädigungen nach einem Einbruch auf max. 10.000,- EUR
  • Erhöhung der Entschädigungsgrenze für Rückreisekosten aus dem Urlaub auf max. 10.000,- EUR

Versichert sind Schäden durch:

  • Überschwemmung
  • Rückstau
  • Erdfall, Erdrutsch
  • Erdbeben (nicht für Objekte in Erdbebenzone 3 nach GDV)
  • Schneedruck, Lawinen
  • Vulkanausbruch
  • Ohne Höchstentschädigungsgrenze
  • Selbstbeteiligung: je Schadenfall 10%, mindestens 500,- EUR, höchstens 5.000,- EUR

Versichert sind Glasbruchschäden an:

  • der Innen- und Außenverglasung
  • der Mobiliarverglasung (wenn die Gefahrtragung beim VN liegt)
  • Glaskeramikkochflächen bis max. 600,- EUR
  • weitere Sonderkosten/Deckungserweiterungen
  • Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als
  • Eigentümer und Vermieter von Haus- und Grundbesitz
  • Deckungssumme: 3.000.000,- EUR pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden
  • Die Jahreshöchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt jeweils das Doppelte der vereinbarten Deckungssumme.
  • Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen und aus der Verwendung dieser gelagerten Stoffe
  • Für Heizöltanks bis 10.000 Liter Fassungsvermögen
  • Deckungssumme: 3.000.000,- EUR pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden
  • Die Jahreshöchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt jeweils das Doppelte der vereinbarten Deckungssumme.

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