Ist es gut, wenn ausschließlich der zuletzt ausgeübte Beruf geprüft wird bei Antragsstellung der Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall?

Ja, denn die Chancen auf die BU-Rente werden erhöht und zwar deutlich. Die Versicherung prüft im Leistungsfall / Antragsstellung auf Berufsunfähigkeitsrente, ob Sie tatsächlich BU sind oder ob Sie ggfs. doch noch den vorletzten Beruf ausüben können. Versicherungsgesellschaften wie Allianz, Condor, Swiss Life und Volkswohlbund, LV1871 prüfen in Ihren Top-Tarifen ausschließlich den zuletzt ausgeübten Beruf was für Sie ein entscheidender Vorteil sein kann.

Ein Extrembeispiel soll dieses verdeutlichen…

Beispiel

Sie haben eine Gärtnerausbildung absolviert und übernahmen den Gärtnereibetrieb Ihrer Eltern. Dadurch rutschen Sie immer mehr in den kaufmännischen Bereich wo sie in den letzten Jahren als Geschäftsführer ausschließlich in der Verwaltung tätig waren. Sie schlossen zu diesem Zeitpunkt eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Klausel ab, dass nur der zuletzt ausgeübte Beruf im Leistungsfall geprüft wird. Zudem erhalten Sie aufgrund der 100% kaufmännischen Tätigkeit eine bessere Berufsgruppeneinstufung.

Nach ein paar Jahren bemerkten Sie immer mehr wie Ihnen die körperliche Tätigkeit und die Natur fehlt und entschlossen sich für die Verwaltung einen Geschäftsführer einzustellen. Sie selbst gingen zurück in den Gartenbau wo Sie seit nun mehr als einem Jahr körperlich tätig sind.

[stextbox id=“stb_style_386641″]Tipp: Der Berufswechsel muss bei den meisten BU-Tarifen nicht angezeigt werden. Prüfen Sie dennoch bitte in Ihren Bedingungen immer noch einmal nach.[/stextbox]

Zwischenzeitlich bemerkten Sie, das sich Allergien einstellten und Sie Ihren Beruf als köperlich tätiger Gärtner nicht mehr ausüben können. Sie stellen den Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung.

  • Die „Versicherung A“ mit der Klausel „Prüfung zuletzt ausgeübter Beruf“ prüft ausschließlich Ihre Gärtnertätigkeit.
  • Die „Versicherung B“ ohne dieser Klausel würde darüber hinaus auch noch den Beruf des Geschäftsführers prüfen. Durch das, dass Sie als Geschäftsführer in der Verwaltung tätig sind und in der Verwaltung keine Probleme mit Allergien haben, würde „Versicherung B“ keine BU-Rente bezahlen. Sie würden auf die vorletzte Tätigkeit verwiesen werden der Sie wieder nachkommen müssen. Eine BU Rente wird in diesem Beispiel nicht bezahlt.

Natürlich können Sie sagen, „dann geh ich doch wieder zurück in die Verwaltung“, dennoch ist es bequemer einen Top Schutz zu haben und Sie entscheiden als wenn die Versicherung für Sie entscheidet. Zudem ist die Klausel nicht unbedingt teurer, als bei Versicherungen die auf diese Klausel nicht verzichten. Vergleichen lohnt sich!

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