BU Versicherung

BU bei Mutterschutz / Arbeitslosigkeit

Immer wieder kommt die Frage auf, was bei Arbeitslosigkeit oder Mutterschutz in der Berufsunfähigkeitsversicherung zu beachten ist. In den meisten Fällen kann man sagen: „Nichts“. Es muss in den besseren BU-Versicherungen weder eine Meldung an den Versicherer abgegeben werden, noch würde die BU-Versicherung gekündigt oder aufgrund eines geringeren oder sogar überhaupt kein Einkommens reduziert werden müssen.

Was aber passiert, wenn der Versicherungsnehmer eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Ihrem Erwerbsleben als Dipl. Kauffrau abschließt und dann länger als 3 Jahre, z. B. nach dem Mutterschaftsurlaub / Erziehungsurlaub nicht mehr zurück in Ihren ursprünglichen Beruf kehrt? Muss dann einen Berufswechsel zur Hausfrau der Versicherung angezeigt werden? Bzw. was ist mit der ursprünglich abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsrente von 2.000 Euro pro Monat? Wird die dann reduziert oder kann diese hohe BU Rente auch als Hausfrau weiterhin bestehen bleiben ohne das es im Leistungsfall zu einer Kürzung der Berufsunfähigkeitsrente kommt? Das ist natürlich sinnvoll, wenn die Versicherte Person später z. B. nach 5 Jahren doch wieder in Ihren tatsächlichen Beruf zurück kehren möchte, ohne das erneut ein Antrag mit höheren Beiträgen und erneuter Gesundheitsprüfung gestellt werden muss.

 

Grundsätzlich sollten bereits BU Versicherte Personen in Ihren Versicherungsbedingungen nachlesen oder den Sachverhalt von der eigenen BU Versicherung schriftlich beantworten lassen. Personen die sich aktuell für eine BU Versicherung interessieren sollten sich an einen Versicherungsmakler wenden, der diese Vorgaben konkret prüfen und die passende Versicherung für Sie heraussuchen kann.

Es gibt sehr gute Versicherungsbedingungen, bei denen immer nach den Kriterien des zuletzt ausgeübten Berufs geprüft wird, egal ob Sie 1, 2 oder gar 10 Jahre aus dem Berufsleben ausgeschieden sind. Eine Dipl. Kauffrau die wegen Ihrer Familie und den Kindern Ihren Beruf aufgibt, kann und sollte Ihre BU Versicherung weiterführen wie sie ist. Auch als Hausfrau!

Ein Berufswechsel muss nicht angegeben werden. Somit ist immer noch der Beruf der Dipl. Kauffrau versichert, obwohl eine neue Tätigkeit als Hausfrau vorliegt. Tritt nun der Leistungsfall ein, so wird der zuletzt ausgeübte Beruf (Dipl. Kauffrau) geprüft. Nach positiver Prüfung wird die vereinbarte BU Rente bezahlt.

Sofern sich jemand als Hausfrau oder Hausmann BU versichern möchte, ist bei den meisten Versicherern die BU Rente auf 1.000 Euro monatlicher Absicherung beschränkt.

Wichtig!

Sobald jedoch in der Kindererziehungszeit nebenberuflich eine neue Tätigkeit erlernt oder ausgeübt wird, die nicht der Tätigkeit des ursprünglich beantragten Berufs (Dipl. Kauffrau) ausgeübt wird, wird automatisch dieser neu erlernte Beruf in der Leistungsfallprüfung der Versicherung herangezogen!

An der BU-Rente ändert sich nichts. Diese bleibt bei 2.000 EUR, auch wenn beispielsweise 10 Jahre kein Einkommen erzielt wird. Im Leistungsfall findet hier kein Kürzung statt. Einkommensänderungen und Berufswechsel müssen nicht gemeldet werden. Unter anderem sollte auf diese Punkte beim Abschluss einer BU Versicherung geachtet werden.

Das Thema BU Versicherung ist sehr komplex. Wir raten Ihnen sich mit dem Thema BU Versicherung genau auseinander zu setzen. Wenden Sie sich an einen Experten in Ihrer Stadt und erarbeiten zusammen mit Expertenhilfe eine zu Ihnen passende Versicherungslösung.

Kontakt

Telefonisch wie auch persönlich in München stehen wir Ihnen für eine Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung sehr gerne zur Verfügung!

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Fragen Sie ganz einfach Ihre persönlichen Vorschläge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung  bei uns an. Unverbindlich und kostenfrei! Wir sind Versicherungsmakler. Ihre Daten werden ausschließlich zur Berechnung des BU Angebots benötigt. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte findet nicht statt.

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