Die Postbank AG bzw. die Postbank Finanzberatung AG werden gegenwärtig in einer Vielzahl von Fällen von Anlegern wegen behaupteter fehlerhafter Anlageberatung auf Schadensersatz in Anspruch genommen.

Vielen Kunden sei insbesondere nicht klar gewesen, dass sie es bei einer Beratung durch die Postbank Finanzberatung AG bzw. die ehemalige Postbank Vermögensberatung mit einer jeweils anderen juristischen Person als der Postbank AG zu tun hatten.

Für die Postbank Finanzberatung AG bzw. die Postbank Vermögensberatung waren im Wesentlichen Handelsvertreter im Bereich der Anlageberatung tätig.

Der Kanzlei Sochurek ist aus ihrer Praxis bekannt, dass der Postbankkonzern sich bei einer Inanspruchnahme durch Kapitalanleger wegen fehlerhafter Anlageberatung mit folgender Argumentation zur Wehr setzt:

Der Postbankkonzern verteidigt sich, indem er behauptet, die jeweiligen Beratungsverträge seien nicht zwischen den Kunden und den jeweiligen Konzerngesellschaften zu Stande gekommen, sondern zwischen den Kunden und den Handelsvertretern persönlich. Dies kann zur Folge haben, dass sich Handelsvertreter der Postbank Finanzberatung nunmehr selbst und persönlich Schadensersatzansprüchen ausgesetzt sehen. Letztlich zielt diese Strategie des Postbankkonzerns aus Sicht der Kanzlei Sochurek darauf ab, die Haftungsrisiken auf ihre ehemaligen Handelsvertreter abzuwälzen. Diese Ansprüche sind jedoch regelmäßig unbegründet, da es sich nach der Rechtsauffassung der Kanzlei Sochurek jeweils eindeutig um sog. unternehmensbezogene Geschäfte handelte, bei denen eine persönliche Haftung des Handelsvertreters regelmäßig ausscheidet. Dies hat zur Folge, dass die Klage gegen den Handelsvertreter abgewiesen wird und die Klägerseite auch dessen Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen hat.

Dies ändert jedoch nichts daran, dass Handelsvertreter, die sich solchen Ansprüchen ausgesetzt sehen, anwaltlichen Beistand benötigen. Die Anlegerklagen sind aufgrund der Streitwerte regelmäßig vor den Landgerichten anhängig. Vor den Landgerichten herrscht Anwaltszwang, was bedeutet, dass man dort einen Rechtsanwalt zur Vertretung zwingend benötigt.

Jedem ehemaligen Handelsvertreter sei im Falle einer Inanspruchnahme angeraten, sich anwaltlichen Beistandes zu bedienen. Empfehlenswert ist es, einen Anwalt zu konsultieren, der auf bankrechtliche Prozessführung spezialisiert ist und idealerweise Erfahrungen im Zusammenhang mit Klagen betreffend die Postbank besitzt, sowie mit deren Konzernstruktur vertraut ist.

Anwaltskanzlei Sochurek
Herrn Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek
Friedrichstraße 17
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