Sie stehen kurz vor dem Hausbau? Vorher jedoch ist es wichtig sich über die Pflichten des Bauherren zu informieren. Darüber ergibt sich aus § 823 BGB die Schadensersatzpflicht. „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

BauherrenhaftpflichtD. h. Sie sind dafür verantwortlich was auf Ihrer Baustelle passiert. Wenn jemand auf Ihrer Baustelle zu schaden kommt werden Sie dafür haftbar gemacht und tragen die Verantwortung. Mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung, Bauversicherung oder auch Bauhaftpflicht genannt, schützen Sie sich vor Schadensersatzansprüchen dritter.

Als Bauherr sind Sie verpflichtet Gefahrenquellen auf Ihrer Baustelle rechtzeitig zu erkennen und ensprechend zu sichern bzw. zu beheben. Zu Ihren Pflichten zählen z.B. die Überwachungs- und Verkehrssicherungspflicht für die Baustelle sowie die Auswahlpflicht für geeignete Architekten und Handwerker. Kommen Sie dieser Pflicht nicht angemessen nach, werden Sie als Bauherr für Schäden, die anderen Personen im Rahmen Ihres Bauvorhabens entstehen, zur Verantwortung gezogen. Dabei ist es nicht relevant, ob der Geschädigte berechtigt oder unberechtigt sich auf Ihrer Baustelle aufgehalten hat.

Die Risiken, die von einer Baustelle ausgehen, werden sehr oft unterschätzt. Dabei ergeben sich aus einem Bauvorhaben sämtliche Risiken, aus denen unvorhergesehene Schadenfälle eintreten können, z.B.:

  • ein Fußgänger wird von einem herunterfallenden Baugerüst schwer verletzt
  • auf der Bausstelle spielende Kinder stürzen in die Tiefe
  • an der Baustelle parkende Autos werden beschädigt u.v.m.

Was ist versichert?

  • die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr und als Haus- und Grundstücksbesitzer für das zu bebauende Grundstück oder das zu errichtende Bauwerk sowie bei Umbauten auf Grundstücken oder bestehenden Objekten
  • Ansprüche, die aus einem Verstoß gegen Ihre Pflichten als Bauherr resultieren
  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Der einmalig zu entrichtende Beitrag gewährt Versicherungsschutz bis zur Beendigung der Bauarbeiten, jedoch in den meisten Fällen für maximal zwei Jahre.

[stextbox id=“stb_style_386641″]Tipp: In sehr guten Privaten Haftpflichtversicherungen sind Bauherrenhaftpflichtschäden bereits mitversichert. Prüfen Sie ggfs. die Versicherungssummen! In sehr guten Privaten Haftpflichtversicherungen sind Bauhaftpflichtschäden und Vermögensschäden unbegrenzt mitversichert.[/stextbox]
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