Versicherungspflichte Personen wie auch freiwillig Versicherte Personen dürfen Ihre Gesetzliche Krankenversicherung zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt damit zwei Monate zum Ende des Kalendermonats. Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung dürfen alle 18 Monate Ihre Krankenkasse wechseln. Nach einem Wechsel müssen Sie somit mindestens für 18 Monate bei der neuen GKV versichert bleiben. Nach einer Kündigung muss die Krankenkasse Ihrem Mitglied spätestens innerhalb von 2 Wochen eine Kündigungsbestätigung zusenden.

Folgende Ausnahmen in Bezug auf die 18 monatige Kündigungsfrist nach einem Wechsel in der GKV gilt nicht

  • wenn die nach einer Kündigung der freiwiligen Mitglieschaft der Wechsel in die Private Krankenversicherung folgt
  • oder wenn die Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllt sind

Wechseln Sie Ihre Gesetzliche Krankenversicherung wenn Sie unzufrieden sind oder im Fall, dass andere Kassen bessere und weitere Mehrleistungen bieten wie z. B. die HEK Krankenkasse. Mehr Informationen über die exklusiven Leistungen der HEK finden Sie hier: https://munich-broker.de/versicherungsmakler/hek-krankenkasse-der-superklasse/

Sofern Sie sich für einen Wechsel der GKV entschieden haben ist die Vorgehensweise folgende:

In 3 Schritten zum GKV Wechsel

1. Kündigung der bestehenden GKV Versicherung wie z. B. AOK, Barmer, DAK etc.. Nutzen Sie dazu folgenden Kündigungsvordruck: kuendigungsvordruck-gkv. Sie erhalten innerhalb 2 Wochen eine Kündigungsbestätigung der Versicherung. Ein Wechsel ist nur möglich, sofern Sie mindestens 18 Monate bei Ihrer aktuellen Versicherung gemeldet waren.

2. Stellen Sie einen Mitgliedschaftsantrag bei der neuen Gesetzlichen Krankenversicherung wie z. B. der HEK Krankenkasse mit sehr guten Leistungen: Mitgliedschaftsantrag HEK

3. Sobald Ihnen die Kündigungsbestätigung vorliegt, reichen Sie diese bitte der neuen Krankenversicherung nach.

Tipp

Sehr wichtig: Bewahren Sie sich eine Faxbestätigung auf oder senden Sie die Kündigung per Einschreiben.
 

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